Zahlungsziel - Was ist ein Zahlungsziel?

Das Zahlungsziel ist die Frist, also die Fälligkeit, die dem Käufer für das Begleichen einer Rechnung eingeräumt wird. Oft wird dabei auch von Zahlungsfrist gesprochen. Das Fristende wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 188 definiert.

In einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen können Sie mit nur wenigen Klicks aus verschiedenen Zahlungsfristen auswählen oder ein individuelles Zahlungsziel setzen.

Wann sollte ein Zahlungsziel angegeben werden?

Bei vielen direkten Transaktionen, wie zum Beispiel beim Kauf des Cappuccinos vom Stand um die Ecke oder dem Besuch beim Friseur, besteht keine Zahlungsfrist, da der zu zahlende Betrag sofort zu begleichen ist.

In anderen Fällen - zum Beispiel beim Kaufen einer Software für’s eigene Unternehmen - werden für Dienstleistungen oder im Handel Rechnungen oft mit einer Frist ausgestellt. Hier können Kunden auf Rechnung bezahlen. Die Rechnung als Zahlungsart ist sehr beliebt.

Wie wird das Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt?

Auf einer Rechnung kann das Zahlungsziel auf verschiedene Art und Weise ausgedrückt werden. Gängige Beispiele hierfür sind:

  • „Zahlbar innerhalb von X Tagen ab Rechnungsstellung.‟

  • „Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum XX.XX.XXXX auf das o.g. Konto.‟

Die Festlegung des Zahlungsziels steht dem Verkäufer dabei frei. Üblich sind hier Zahlungsfristen von 7, 14 oder 30 Tagen.

Hinweis: Der Käufer kommt laut Gesetz spätestens ab 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug (BGB, § 286). Diese 30 Tage gelten dann, wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel vermerkt ist. Hier ist zu beachten, dass man bei Privatpersonen - im Gegensatz zu Unternehmen - nicht davon ausgehen kann, dass diese sich der gesetzlichen Frist bewusst sind. Daher sollte diese auf Rechnungen an Privatpersonen immer klar ausgewiesen sein.

Wie lege ich das Zahlungsziel für meine Leistungen fest?

Grundsätzlich liegt die Wahl des Zahlungsziels ganz beim leistenden Unternehmer. Dieser kann eingenständig und ganz ohne Absprache mit dem Käufer eine für ihn passende Frist festlegen. In solchen Fällen spricht man von einem einseitigen Zahlungsziel.

Es kann aber auch eine gute Idee sein, das Zahlungsziel gemeinsam mit dem Kunden festzulegen. Es handelt sich dann um ein sog. vereinbartes Zahlungsziel. Man findet also eine Frist, die für beide Parteien passt und pflegt gute Geschäftsverhältnisse.

Versäumung des Zahlungsziels

Wird das Zahlungsziel vom Käufer nicht eingehalten, fällt dieser automatisch (also ohne Mahnung) in Zahlungsverzug. Das gibt dem Verkäufer das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Hinweis: Eine Insolvenz des Käufers während der Zahlungsfrist kann jedoch zu einem Forderungsausfall für den Verkäufer führen.

Versäumt Ihr Kunde das Fälligkeitsdatum, empfiehlt es sich, zunächst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zu schicken. So geben Sie dem Kunden noch einmal die Möglichkeit, die Rechnung zu begleichen. Es kann ja sein, dass er es tatsächlich einfach vergessen hat. So bleibt auch die gute Beziehung zum Kunden erhalten.

Skonto: Zahlungsanreiz bei Zahlungszielen

Wünscht der Verkäufer ein zügiges Begleichen der Rechnung durch den Käufer, kann er diesem durch ein sogenanntes Skonto einen Anreiz bieten. Dabei handelt es sich um einen Abzug, zum Beispiel 5%, vom Rechnungsbetrag. Da dies für den Käufer eine Ersparnis bedeutet, führt es oft zu einer schnellen Bezahlung der Rechnung.

Das Zahlungsziel kann dann zum Beispiel folgendermaßen formuliert werden: „Zahlbar mit X% Skonto innerhalb von X Tagen.‟