Umsatzsteuer (USt) – Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf alle Konsumausgaben anfällt.

Wie Sie Umsatzsteuer richtig in Rechnung stellen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bis auf wenige Ausnahmen wird auf jedes Produkt und jede Dienstleistung, die in Deutschland verkauft wird, Umsatzsteuer erhoben. Es handelt sich dabei um eine der wichtigsten Steuern in Deutschland mit einem Steueraufkommen von über 30 %.

Die Mehrwertsteuer fasst Vorsteuer und Umsatzsteuer zusammen und ist der umgangssprachliche Oberbegriff für Umsatzsteuer. Im Steuerrecht wird der Terminus Mehrwertsteuer nicht mehr verwendet. Allerdings wird er oft noch auf Rechnungen und Belegen verwendet und meistens als MwSt abgekürzt.

MwSt berechnen und Umsatzsteuerrechner

Die Mehrwertsteuer lässt sich im Internet mit einem Mehrwertsteuerrechner berechnen. Auch die Umsatzsteuer können Sie mit einen Umsatzsteuerrechner, den verschiedene Websites anbieten, ermitteln.

Umsatzsteuer: Steuer für Endverbraucher

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer und gleichzeitig eine Endverbrauchersteuer: Aus technischen Gründen wird die Umsatzsteuer zwar von den verkaufenden Unternehmen eingehoben und an das Finanzamt abgeführt, letztendlich trägt sie aber der Käufer bzw. der Konsument.

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland. Es führt die bei Verkäufen eingehobene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Umkehrschluss erhält es die bei Einkäufen gezahlte (Vorsteuer) vom Finanzamt zurück und ist somit vorsteuerabzugsberechtigt. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich für Unternehmen also um einen durchlaufenden Posten.

Ausnahme: Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und heben daher auch keine Umsatzsteuer ein. Im Gegenzug erhalten sie ihrerseits gezahlte Vorsteuerbeträge aber auch nicht vom Finanzamt rückerstattet.

Umsatzsteuersätze in Deutschland

Die Umsatzsteuersätze variieren je nach Produkt oder Dienstleistung und sind im Umsatzsteuergesetz § 12 UStG festgelegt.

Regelsteuersatz: Umsatzsteuer von 19 %

Der Regelsteuersatz von 19 % entfällt auf alle Waren- und Leistungsgruppen, die nicht unter den folgenden Ausnahmeregelungen angeführt sind.

Ermäßigter Steuersatz: Umsatzsteuer von 7 %

Umsatzsteuer mit ermäßigtem Steuersatz von 7 % wird für bestimmte Waren-, und Leistungsgruppen berechnet. Zu den wichtigsten Kategorien zählen:

  • Milch und Milchmischgetränke

  • Lebensmittel

  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

  • Personennahverkehr

  • Theater-, Konzert- und Museumstickets

  • Übertragung von Urheberrechten

  • Beherbergung (Hotels, Hostels, Campingplätze)

Durchschnittssteuersätze: Umsatzsteuer von 5,5 % und 10,7 %

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt laut § 24 UStG ebenfalls eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Besteuerung:

  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 10,7 % Umsatzsteuer

  • Forsterzeugnisse: 5,5 % Umsatzsteuer

Variable Durchschnittssteuersätze können auch für bestimmte andere Gruppen von Unternehmen, z.B. Personenvereinigungen oder Körperschaften in Anspruch genommen werden.

Umsatzsteuerfrei: Umsatzsteuer von 0 %

Bestimmte Waren- und Leistungsgruppen sind steuerbefreit. Dazu zählen beispielsweise:

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Im Rahmen einer regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Unternehmen eine Vorauszahlung zur Umsatzsteuer an das Finanzamt leisten. Diese Vorauszahlung ist entweder monatlich oder vierteljährlich fällig und errechnet sich aus der in der jeweiligen Periode eingenommenen Umsatzsteuer aus Umsätzen abzüglich der gezahlten Vorsteuer aus Einkäufen.

Da Unternehmen im Regelfall mehr Verkäufe tätigen als Einkäufe, entsteht normalerweise eine Umsatzsteuerzahllast, die sich im Rahmen der Vorauszahlungen auf das Geschäftsjahr verteilt – der gesamte Betrag wird nicht auf einen Schlag fällig, sondern in Teilzahlungen abbezahlt.

Berechnung von Umsatzsteuer und Umsatzsteuerzahllast

Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuer und die Umsatzsteuerzahllast selbstständig ermitteln.

Beispiel zur Berechnung:

Händler Heinz kauft von Produzent Peter einen Kugelschreiber. Peter möchte für seinen Kugelschreiber 1 € bekommen. Der Kugelschreiber wird mit 19 % Umsatzsteuer veranschlagt. Heinz erhält von Peter daher eine Rechnung von 1,19 € inklusive 0,19 € Umsatzsteuer, die Heinz auch umgehend bezahlt.

Heinz wiederum verkauft den Kugelschreiber für 2,38 € an Privatkunde Karl weiter, also 2 € plus 0,38 € Umsatzsteuer. Auch Karl zahlt seine Rechnung direkt.

Am Ende des Monats ist für Händler Heinz die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig. Heinz hat eigentlich die 0,38 € Umsatzsteuer weiterzuleiten, die er von Karl kassiert hat. Davon darf er allerdings die 0,19 € abziehen, die er Peter gezahlt hat.

Seine Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt beträgt also 0,19 €. Diesen Betrag begleicht er im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung.