Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) – Was ist die USt-ID?

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) dient zur eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU. Sie ermöglicht die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern.

Aus steuerrechtlichen Gründen sollten Sie Ihre USt-ID auf Ihren Rechnungen vermerken. Ein Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen fügt Ihre USt-ID automatisch in jede Rechnung ein, sodass Sie sich nie wieder Gedanken über eine korrekte Rechnungsstellung machen müssen.

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig gekennzeichnet werden. Sie ist insbesondere für die Rechnungsstellung relevant.

Steuernummer / Steuer-ID vs. Umsatzsteuer-ID

In Europa muss man zwischen folgenden Steuerkennzeichnungen unterscheiden:

  • Steuernummer

  • Steuer Identifikationsnummer (Steuer-ID)

  • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID)

Jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person erhält eine Steuernummer bzw. seit 2008 auch eine Steuer Identifikationsnummer (Steuer-ID) vom Finanzamt zugeteilt.

Diese beiden Nummern dienen zur Kennzeichnung einer Privatperson oder eines Unternehmens innerhalb Deutschland. Sie werden eindeutig zugeteilt und sind für alle Verwaltungsvorgänge der deutschen Steuerbehörde von großer Bedeutung.

Für Unternehmer, die Geschäfte außerhalb Deutschlands tätigen, kann zusätzlich die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) relevant sein. Die USt ID kann nur an Unternehmen vergeben werden und dient zu deren Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union (EU).

Rechnung schreiben: Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID?

Steuernummer und Umsatzsteuer-ID sind für Unternehmer insbesondere bei der Rechnungsstellung relevant. Wer eine Rechnung schreibt, muss darauf entweder seine Steuernummer oder seine USt-ID angeben.

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Wer benötigt eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID)?

Handelt ein Unternehmer nur innerhalb Deutschlands, ist die Angabe der Steuernummer im Geschäftsverkehr - beispielsweise bei der Rechnungsstellung - ausreichend.

Sobald ein umsatzsteuerpflichtiger Regelunternehmer – also ein Unternehmer, der Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt – aber Geschäftsbeziehungen mit einem Regelunternehmer aus einem anderen EU-Land unterhält, benötigt er zusätzlich eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer.

Folgende Unternehmen benötigen eine Umsatzsteuer-ID:

  • Regelunternehmer, die Geschäfte mit anderen Regelunternehmern in der EU tätigen (B2B)

Keine Umsatzsteuer-ID benötigen folgende Unternehmen:

  • Regelunternehmer, die ausschließlich Geschäfte mit Privatpersonen / Kleinunternehmern in der EU tätigen

  • Kleinunternehmer

Für das B2B Geschäft gilt: Nur mithilfe dieser Umsatzsteuer-ID kann die umständliche Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern korrekt abgewickelt werden. Es handelt sich dabei um eine so genannte innergemeinschaftliche Lieferung / innergemeinschaftlicher Leistung.

Der Antrag auf Erhalt einer Umsatzsteuer-ID kann beim Bundeszentralamt für Steuern kostenlos gestellt werden: www.formulare-bfinv.de

Hinweis: Auch Kleinunternehmer können eine USt-ID beantragen, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern unterhalten. Notwendig ist es aber nicht.

Die USt-ID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen & Leistungen

Handelt ein umsatzsteuerpflichtiger Regelunternehmer mit einem anderen Regelunternehmer aus dem EU Ausland, spricht man von innergemeinschaftlicher Lieferung bzw. innergemeinschaftlichem Erwerb. Die Umsatzsteuer-ID spielt in beiden Fällen eine wichtige Rolle:

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Von innergemeinschaftlicher Lieferung spricht man, wenn ein Regelunternehmer an einen anderen Regelunternehmer in der EU Waren liefert.

Beide Geschäftspartner sind dann im Besitz einer Umsatzsteuer ID, sodass die Lieferung für das leistende Unternehmen an den Geschäftspartner von der Umsatzsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf.

Für den empfangenden Unternehmer unterliegt der Erwerb der so genannten Erwerbsbesteuerung – einer Sonderform der Umsatzsteuer. Diese Erwerbssteuer muss er an das Finanzamt abführen.

Hinweis: Die USt-ID beider Unternehmer muss bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwingend auf der Rechnung angeführt sein.

Innergemeinschaftliche Leistungen (Reverse-Charge Verfahren)

Von innergemeinschaftlicher Leistung spricht man, wenn ein Regelunternehmer für einen anderen Regelunternehmer in der EU Dienstleistungen erbringt.

Die Steuerschuldnerschaft wird dadurch umgedreht (Reverse-Charge-Verfahren): Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abführen. Geregelt ist dieses Vorgehen im Umsatzsteuergesetz § 13b UStG.

Hinweis: Die USt-ID beider Unternehmer muss auch für das Reverse-Charge Verfahren zwingend auf der Rechnung angeführt sein.

Ist der Empfänger hingegen eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall muss der Regelunternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen.

Wo muss die Umsatzsteuer Identifikationsnummer angegeben werden?

Die Umsatzsteuer-ID ersetzt auf Rechnungen die Steuernummer. Sie muss bei Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. innergemeinschaftlichen Leistungen immer angegeben werden. Die USt-ID wird direkt beim Geschäftspartner erfragt und dann neben der eigenen USt-ID auf der Rechnung angeführt.

Zusätzlich muss die Umsatzsteuer Identifikationsnummer laut Telemediengesetz § 5 TMG im Impressum der Firmen-Website aufgeführt werden. Das Fehlen dieser Angabe kann zu einer Abmahnung führen.

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