Solidaritätszuschlag (Soli) – Was ist der Soli?

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Er dient unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit.

Als Unternehmer müssen Sie nicht nur den Solidaritätszuschlag abführen. Auch die Mehrwertsteuer zahlen Sie vorerst und weisen Sie auf der Rechnung aus.

Unter dem Solidaritätszuschlag versteht man eine besondere Abgabe auf Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Bei Arbeitnehmern wird der Soli in der Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung direkt vom Gehalt abgezogen. Aber auch Unternehmen müssen den Solidaritätszuschlag zahlen.

Soli entfällt ab 2021 weitgehend

Die weitgehende Abschaffung des Soli wurde 2020 im Bundestag beschlossen. Ab 2021 fällt er nur noch für Spitzenverdiener an. Somit müssen nur noch 6,5 % der Bürger in Deutschland den Solidaritätszuschlag zahlen. Je höher das Einkommen, desto mehr muss entrichtet werden. Für die restlichen Bürger der Bundesrepublik gilt der Wegfall des Solidaritätszuschlag.

Solidaritätszuschlag (Soli): Geschichte & Bedeutung

Der Solidaritätszuschlag (Soli) als Ergänzungsabgabe zu Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer wurde 1991 eingeführt und muss prinzipiell von allen Erwerbstätigen gezahlt werden.

Gründe für die Einführung des Soli waren der finanzielle Ausgleich für

  • Mehrbelastungen aus dem Golfkonflikt

  • Strukturschwache Länder in Mittel-, Ost-, und Südeuropa

  • Kosten der deutschen Einheit / Wiedervereinigung

Mittlerweile ist der Soli unbefristet gültig und dient in erster Linie zur Finanzierung der Kosten, die die deutsche Wiedervereinigung verursacht hat.

Höhe des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag (Soli) beläuft sich auf 5,5 % der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Jedoch werden erst Einkommen ab einer gewissen Höhe versteuert – niedrige Einkommen sind vom Soli ausgenommen:

Solidaritätszuschlag zahlt bis 2021, wer mehr als 972 € jährlich (Steuerklasse 1) an Einkommensteuer bezahlt, oder anders ausgedrückt: Wenn das Bruttoeinkommen bei über 1.522 € monatlich liegt.

Beispiel: Berechnen des Solidaritätszuschlags bei einer GmbH

Eine GmbH macht im Jahr einen Vorsteuergewinn von 20.000 € und muss darauf 15 % (3.000 €) Körperschaftsteuer zahlen.

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird auf die Körperschaftsteuer erhoben, seine Höhe beträgt daher in unserem Beispiel (3.000 € * 5,5%) 165 €.

Letztendlich kann der Solidaritätszuschlag wie eine versteckte Steuer verstanden werden, da er sich in der Erhebung nicht wesentlich von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterscheidet.

Kritik am Solidaritätszuschlag bzw. Soli

Seit einiger Zeit wird (auch vor Gericht) darüber gestritten, ob der Solidaritätszuschlag noch zeitgemäß ist bzw. überhaupt rechtens ist.

Die Kritik bezieht sich vor allem auf folgende Punkte:

Fragliche Verfassungsmäßigkeit des Soli

Das niedersächsische Finanzgericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des Soli bereits 2006 in Frage gestellt. Das Argument: Die Kosten der Wiedervereinigung würden eine langfristige Finanzierung benötigen und dürften darum nicht durch eine Ergänzungsabgabe gedeckt werden.

Etikettenschwindel: Nicht zweckgebundene Mittelverwendung

Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist in seiner Verwendung außerdem nicht zweckgebunden, das heißt der Staat kann die generierten Einnahmen für alle seine Ausgabeposten verwenden. Somit wird der Soli häufig als „Etikettenschwindel“ kritisiert – es ginge gar nicht darum, strukturschwache Regionen damit zu fördern.