Rechnungsbetrag – Was ist der Rechnungsbetrag?

Der Rechnungsbetrag ist der Gesamt- oder Endbetrag einer Rechnung. Es handelt sich also um die gesamte vom Käufer oder Leistungsnehmer zu zahlende Geldsumme.

Sie suchen nach einer Rechnungsvorlage, die Ihnen die korrekte Aufschlüsselung des Rechnungsbetrags erleichtert? Das Rechnungsprogramm SumUp Rechnungen bietet hierfür die nötigen Funktionen – egal, ob für Brutto-, Netto-, oder Kleinbetragsrechnungen.

Laut §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gehört der Rechnungsbetrag zu den Pflichtangaben, welche bei Rechnungen nicht weggelassen werden dürfen.

Wie setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen?

Der Endbetrag setzt sich aus den verschiedenen Rechnungsposten zusammen, d.h. aus den Kosten der verschiedenen verkauften Produkte oder Leistungen sowie ggf. vereinbarten Entgeltminderungen/Rabatten.

Nach dieser Auflistung wird auf der Rechnung die Summe der verschiedenen Kosten angeführt. Aufgeschlüsselt wird der Rechnungsbetrag dabei in der Regel anhand folgender Angaben:

  • Nettobetrag

  • Steuersatz (Umsatzsteuer)

  • Höhe des Steuerbetrags bzw. Anmerkung zur Steuerbefreiung (bei Kleinunternehmern und bestimmten Berufsfeldern)

  • Bruttogesamtbetrag

Der Rechnungsbetrag auf Nettorechnungen

Brutto- und Nettorechnungen unterscheiden sich zwar nicht im Rechnungsbetrag selbst, doch dessen Aufschlüsselung ist dabei jeweils unterschiedlich.

Bei der Nettorechnung werden alle Beträge bzw. Posten zunächst in netto angegeben. Erst am Ende der Rechnung wird dann der Gesamtnettobetrag, der Umsatzsteuerbetrag, sowie der sich daraus ergebende Gesamtbruttobetrag angegeben.

Nettorechnungen werden im B2B-Bereich, also bei Geschäften mit anderen Unternehmen, ausgestellt. Das liegt daran, dass diese Kunden die berechnete Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern können, weshalb der Nettorechnungsbetrag die tatsächliche Ausgabe für sie darstellt.

Der Rechnungsbetrag auf Bruttorechnungen

Bruttorechnungen dagegen geben jegliche Posten in brutto an. Auch hier muss der Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen werden, dient dabei aber lediglich als Information zur Zusammensetzung des angegebenen Bruttogesamtbetrags.

Bruttorechnungen sind im Bereich B2C, also bei Geschäften mit Privatkunden, üblich. Der Grund dafür ist, dass Privatkunden die Umsatzsteuer nicht zurückfordern können, weshalb sie für die erworbene Ware oder Leistung tatsächlich den vollen Bruttopreis zahlen müssen.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnung

Bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen, d.h. Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag von maximal 250 € (inkl. Umsatzsteuer), sind deutlich weniger Pflichtangaben vorgeschrieben. Bei der Rechnungsstellung kann der Endbetrag daher auch nur als Bruttobetrag angegeben werden. Der Nettobetrag sowie der Steuerbetrag dürfen dabei wegfallen.

Sonderfall: Kleinunternehmerregelung

Selbstständige, bei denen die Kleinunternehmerregelung greift, weil deren Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 € lag, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet für den Rechnungsbetrag, dass dieser keine USt enthält.

Hinweis: Hierfür muss unbedingt auf der Rechnung eine Anmerkung zur Steuerbefreiung gemacht werden (Beispiel: „Gemäß Kleinunternehmerregelung §19 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.‟).