Rechnungsabgrenzung - was ist Rechnungsabgrenzung?

Die Rechnungsabgrenzung dient dazu, Erträge und Aufwände den richtigen Perioden zuzuordnen. Posten können transitorisch oder antizipativ sein.

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Rechnungsabgrenzung und Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechungsabgrenzung dient dazu, Abweichungen zwischen Zahlungen und tatsächlichen Aufwänden oder Erträgen zu berücksichtigen.

Wenn also Zahlungen in einer Periode geleistet werden, die zugehörigen Aufwände oder Erträge aber in einer anderen Periode anfallen, muss eine Rechungsabgrenzung vorgenommen werden.

Dies geschieht in der Regel über spezielle Posten in der Bilanz, die sogenannten „Rechnungsabgrenzungsposten“.

Beispiel für Rechnungsabgrenzung: Büromiete

Ein Beispiel für Rechnungsabgrenzung wäre etwa Büromiete, die im November 2017 für Dezember 2017 und Januar 2018 gezahlt wird.

Sie als Mieter bereits im Jahr 2017 komplett als Aufwand zu buchen wäre verfrüht – schließlich liegt der Mietzeitraum nur teilweise in diesem Jahr. Stattdessen hat man mit der Mietzahlung quasi auch ein Nutzungsrecht für das Folgejahr erworben.

In einem solchen Fall muss zum Ende des Wirtschaftsjahres 2017 ein aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, der auf der Seite der Aktiva der Bilanz aussieht wie ein Vermögensgegenstand und das Nutzungsrecht reflektiert.

Aktive Rechnungsabgrenzenungsposten werden kurz als aRAP bezeichnet.

Der umgekehrte Fall: Passivischer Rechnungsabgrenzungsposten oder PRAP

Der Vermieter des Büros hat in diesem Beispiel mit genau dem umgekehrten Fall umzugehen. Er hat eine Zahlung erhalten, für die er erst teilweise etwas geleistet hat.

Er muss in diesem Fall beim Rechungsabschluss einen passivischen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Seite der Passiva der Bilanz bilden, um die zukünftige Leistungsverpflichtung zu reflektieren.

Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten ist Teil des Fremdkapitals und daher einer Verbindlichkeit sehr ähnlich.

Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Periode aufgelöst, in der die Aufwände und Erträge tatsächlich angefallen sind, in unserem Fall also 2018.

Für den Mieter entstehen durch die Auflösung Kosten in 2018, wenn er den aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten ausbucht.

Der Vermieter hingegen kann einen Ertrag verbuchen durch die Ausbuchung des passivischen Rechnungsabgrenzungspostens.