Rabatt – Was ist ein Rabatt?

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf Dienstleistungen oder Waren.

Rabatte können Sie mithilfe eines Rechnungsprogramms ganz einfach und schnell auf Ihrer Rechnung einfügen und kalkulieren.

Bei einem Rabatt handelt es sich um einen Preisnachlass auf Produkte und Dienstleistungen. Rabatte werden gewährt, um einen Angebotspreis differenzieren zu können, z.B. gegenüber unterschiedlichen Kundengruppen, um so das Kaufverhalten von Kunden zu beeinflussen.

Rabatt im Rahmen der Preispolitik

Unternehmer setzen Rabatte als Kaufanreiz im Rahmen ihrer Preispolitik ein. Die Ziele bei der Gewährung von Rabatten sind vielfältig:

  • Umsatzsteigerung

  • Kundenbindung

  • Zeitliche Verteilung von Auftragseingängen

  • Abverkauf von Restposten

  • Im Gegensatz zu Preissenkungen: Beibehaltung der Produktexklusivität

Unternehmer setzen Rabatte in erster Linie bei der Kundenakquise ein, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Sie können Preisnachlässe aber auch im Rahmen der Kundenbindung, z.B. in Form von Treuerabatten, gewähren.

Der Rabatt wird meist als Prozentsatz vom Angebotspreis (= Listenpreis) angegeben, aber auch absolute Beträge sind nicht unüblich.

Verschiedene Rabattformen

Rabatte können in unterschiedliche Rabattformen zum Beispiel als Gutschein oder als Rabattcode gewährt werden. Rabatte werden unterschieden. Kriterien zur Unterscheidung sind der Grund der Rabattvergabe oder der Zeitpunkt der Rabattvergabe.

Rabatte nach dem Grund der Rabattvergabe

Zu den typischen Rabattformen in dieser Kategorie zählen:

  • Barzahlungsrabatt: Der Barzahlungsrabatt wird aufgrund schneller Zahlung gewährt (Skonto).

  • Warenrabatt: Die typische Form des Warenrabatts ist der Mengenrabatt. Er wird aufgrund hoher Bestellmengen eingeräumt.

  • Funktionsrabatt: Zur Deckung von Handlungskosten werden Einzel-, und Großhändlern oft Funktionsrabatte gewährt.

  • Aktionsrabatt: Um den Abverkauf zu steigern, werden oft zeitlich begrenzte Aktionsrabatte gespielt.

  • Frühbezugsrabatt: Der Frühbezugsrabatt bezeichnet Preisnachlässe für die frühzeitige Abnahme bestimmter Artikel, z.B. Saisonware.

  • Treuerabatt: Beim Treuerabatt wird die Kundentreue bei langjährigen Geschäftsbeziehungen belohnt.

  • Sonderrabatte: Zu den Sonderrabatten zählen beispielsweise Mitarbeiterrabatte, Studentenrabatte oder Presserabatte.

Im täglichen Geschäftsleben zählen der Barzahlungsrabatt, der Aktionsrabatt und der Treuerabatt zu den häufigsten Rabattformen. Aber auch Warenrabatte sind gängig, vor allem im B2B Bereich - also zwischen Geschäftsleuten.

Rabatte nach dem Zeitpunkt der Rabattvergabe

Rabatte nach Zeitpunkt können unterteilt werden in:

  • Sofortrabatt: Der Sofortrabatt wird mit Ausstellung der Rechnung gewährt.

  • Nachträglicher Rabatt: Nachträgliche Rabatte können mit Zeitverzug eingeräumt werden, beispielsweise Boni.

  • Cashback: Beim Cashback erhalten Kunden nach Produktkauf eine Rückzahlung des Kaufpreises.

Geht man nach dem Kriterium des Zeitpunkts der Rabattvergabe unterscheidet man zwischen Sofortrabatten oder nachträglich vergebenen Preisnachlässen, auch Bonus genannt. Die zeitliche Unterscheidung spielt vor allem für die Buchhaltung eine Rolle.

Rabatthöhe: Wie viel Prozent Rabatt sind üblich?

Im Regelfall wird der Rabatt in Prozent angegeben. Je nach Branche und Rabattform, können Rabatte unterschiedlich hoch ausfallen. In der Autobranche sind beispielsweise Preisnachlässe von bis zu 20 % üblich. Im Modebereich hingegen können im Schlussverkauf sogar Rabatte von über 50 % gewährt werden.

Normalerweise pendeln sich Rabatte aber zwischen 5 % und 20 % ein.

Rabatt berechnen – Der richtige Rechenweg

Damit sich die Gewährung von Rabatten nicht nachteilig auf den Gewinn auswirkt, müssen Unternehmer den Rabatt im Rahmen ihrer Preiskalkulation vorab auf den Verkaufspreis aufschlagen. Dabei wird der Rabatt immer aus Kundensicht berechnet: Der Angebotspreis (= Listenverkaufspreis) entspricht 100 %. Der Rechenweg lautet daher folgendermaßen:

Beispiel für die Rabattberechnung:

Die Mustermann GbR produziert Baustoffe für den Fachhandel. Den Baustoff Rigips möchte sie für 4,00 € pro m2 verkaufen. Großhändlern wird auf Nachfrage ein Funktionsrabatt von 7 % eingeräumt. Damit die Mustermann GbR bei Rabattgewährung ihre Baustoffe ohne Gewinnverlust verkaufen kann, schlägt sie den Rabatt vor Preisauszeichnung auf den Verkaufspreis auf:

4,00 € / 83 * 100 = 4,82 €

Der ausgezeichnete Angebotspreis (= Listenverkaufspreis) muss daher 4,82 € betragen.

Wettbewerbsregelungen für Rabatte

Das seit 1933 geltende Rabattgesetz wurde 2001 aufgehoben. Es können also auch Preisnachlässe, die 3 % (Limit bis 1933 laut § 2 RabattG) übersteigen, nicht angefochten werden, auch nicht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

Folgende Rabatte sind zulässig:

  • Individuelle Rabatte, z.B. bei Preisverhandlungen mit Kunden

  • Pauschale Rabatte für bestimmte Kundengruppen, z.B. Studenten, Senioren

  • Pauschale Rabatte auf bestimmte Produktkategorien, z.B. Bademode, Hosen

  • Mengenrabatte

  • Gutscheine, Coupons

Trotz der Aufhebung des Rabattgesetzes bleibt die Werbung mit Preisnachlässen in bestimmten Fällen verboten.

Unzulässig sind folgende Rabatte:

  • Übertrieben werbende Rabatte, z.B. sehr kurze Befristung von Rabattaktionen

  • Irreführende Rabatte, z.B. wenn Rabatte durch langdauernde Aktionen zu Normalpreisen werden

  • Mondpreise, also die Herabsetzung von Preisen nach vorheriger (irreführender) Erhöhung

Rabatte in der Buchhaltung

In der Buchführung ist die Unterscheidung in Sofortrabatte und nachträglich gegebene Rabatte für das Buchen von Rabatten relevant.

Ein Sofortrabatt wird nicht gebucht, da der volle Preis nie bezahlt wurde, allein der Nettobetrag der letztendlich bezahlt wurde wird gebucht. Nachträgliche Rabatte, auch Boni genannt, müssen gebucht werden.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs eines Produkts muss der volle Preis einschließlich der Umsatzsteuer gebucht werden. Werden dann später Rabatte vergeben, z.B. ein Umsatzrabatt am Jahresende, müssen betroffene Konten korrigiert werden.

Der Preisnachlass wird auf das Konto Kundenboni gebucht und wird am Jahresende mit dem Erlöskonto verrechnet, um den Gesamterlös zu korrigieren. Beim Kunden, dem Käufer, verringert der Rabatt den Einstandspreis.