Kleinunternehmer – Was ist ein Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Sie, wenn Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro waren und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

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Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung für Gründer und Kleinstunternehmer, bei der keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Der größte Vorteil liegt vor allem darin, dass ein großer Teil der Verwaltungsarbeit wegfällt: Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Sie stellen Ihre Rechnung also ohne Mehrwertsteuer, dürfen aber dementsprechend auch nicht die Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Hinweis: Diese Regelung ist kein Zwang. Sie müssen sich nicht als Kleinunternehmer melden, wenn Sie nicht möchten.

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Wann ist man Kleinunternehmer?

Als Unternehmer können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro betrug und Sie im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen werden.

Hierbei geht es tatsächlich nur um den voraussichtlichen Umsatz. Sollte der Umsatz im laufenden Jahr wider Erwarten die Grenze von 50.000 Euro übersteigen, sind Sie weiterhin Kleinunternehmer. Als Gründer oder Gründerin müssen Sie Ihren Umsatz für die verbleibenden Monaten bis zum Jahresende berechnen und anschließend auf zwölf Monate hochrechnen.

Auf Antrag können Sie auch wieder zur Regelbesteuerung optieren. Beachten Sie hierbei aber die fünfjährige Bindungsdauer. Möchten Sie also zur Regelbesteuerung zurückkehren und reichen den Antrag ein, so müssen Sie für fünf Jahre Umsatzsteuer abführen und geltend machen und können in dieser Zeit nicht zurück zum Kleinunternehmerstatus wechseln.

Vorteil der Kleinunternehmerregelung

Der größte Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie als Kleinunternehmer mit weniger Bürokratie beschäftigt sind. Sie müssen in Ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen und können das Thema Mehrwertsteuer im Alltag fast vergessen.

Grundsätzlich sollten Sie sich überlegen, wer Ihre Kunden sind. Sind Ihre Kunden Privatpersonen, sorgt die Regelung dafür, dass Sie niedrigere Preise als die Konkurrenz, die Mehrwertsteuer ausweisen muss, anbieten können.

Sind Ihre Kunden aber Unternehmer, ergibt sich für Sie kein Vorteil, da Ihre Kunden die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen können. Hier ist es also kein Vorteil, keine Mehrwertsteuer ausweisen zu müssen.

Nachteil der Kleinunternehmerregelung

Es kann ein großer Nachteil sein, wenn Sie die gezahlte Mehrwertsteuer nicht geltend machen können, sie also nicht vom Finanzamt wieder bekommen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit stehen oft große Investitionen an, was auch große Mehrwertsteuerbeträge bedeutet.

Beispiel: Wenn Sie sich als Taxifahrer selbstständig machen wollen, müssen Sie sich zu Beginn ein Taxi kaufen. Bei einem Nettopreis von 50.000 Euro werden 9.500 Euro Mehrwertsteuer auf den Preis aufgeschlagen. Als normaler Unternehmer können Sie sich diesen Steuerbetrag vom Finanzamt wieder holen, Sie bezahlen unterm Strich also 50.000 Euro. Ein Kleinunternehmer, der die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs nicht hat, zahlt dagegen 59.500 Euro für das Taxi.

Ein weiterer Nachteil sind die relativ niedrigen Umsatzgrenzen. Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, werden Sie die Grenze von 22.000 Euro sehr schnell überschreiten. Dadurch sind Sie im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr und müssen Ihre Abrechnung ändern. Das bedeutet nicht nur für Sie mehr Aufwand, sondern kann auch Ihre Kunden verwirren.

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