Gewerbesteuer – Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer bezeichnet in der Buchhaltung eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen.

Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer... Als Unternehmer ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Steuern Sie zahlen müssen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Unter der Gewerbesteuer wird eine ertragsabhängige Besteuerung des Betriebes eines Gewerbetreibenden verstanden. Freiberufler hingegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, in der das Finanzamt die Verwaltung übernommen hat, wird die Gewerbesteuer von der jeweiligen Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, erhoben.

Gewerbesteuer: Charakteristik & Ausprägung

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag eines Unternehmens und errechnet sich über die Kennzahlen Steuermesszahl und Hebesatz, der von den Gemeinden selbst bestimmt werden kann.

Das hat zur Folge, dass die Gewerbesteuer nicht überall gleich hoch ist und von Gemeinde zu Gemeinde abweichen kann. Tendenziell fällt die Gewerbesteuer in Städten und Ballungsgebieten etwas höher aus als in ländlichen Gebieten. In München beträgt der Gewerbesteuerhebesatz beispielweise 490 %, im ländlichen Pöcking in München-Umgebung hingegen nur 240 %.

Durchschnittlich muss ein Unternehmer mit einer Gewerbesteuer in Höhe von etwa 15 % des Gewinns rechnen.

Berechnung der Gewerbesteuer

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet? Die Gewerbesteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Gewinn bzw. Ertrag des Gewerbebetriebs und lässt sich wie alle anderen Steuern auch berechnen. Das genaue Ermittlungsverfahren ist im Gewerbesteuergesetz nach § 8 ff. GewStG festgelegt.

Die Gewerbesteuer lässt sich folgendermaßen berechnen:

Nach der Hinzurechnung und Kürzung des Gewinns um bestimmte Faktoren wie Rentenzahlungen und Pacht- und Leasingraten für Anlagegüter bleibt der Gewerbeertrag übrig. Dieser wird gegebenenfalls noch um den Freibetrag von 24.500 € gekürzt. Der gekürzte Gewerbeertrag wird nun noch mit Steuermessbetrag und Hebesatz multipliziert.

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer:

Die X-Race GbR mit Firmensitz in München verzeichnet im Jahr 2015 110.000 € Gewinn. Die Aufstellung zur Berechnung der Gewerbesteuer sieht folgendermaßen aus:

Die X-Race GbR muss insgesamt 13.034 € Gewerbesteuer abführen.

Achtung: Der Gewerbeertrag muss immer auf 100 € abgerundet werden. Der tatsächliche Gewerbeertrag von 100.550 € wird demnach auf 100.500 € abgerundet.

Der Gewerbesteuer Freibetrag

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Beträgt der Gewerbeertrag für diese Unternehmen weniger als 24.500 €, wird keine Gewerbesteuer fällig.

Dieser Freibetrag gilt für Kapitalgesellschaften nicht. GmbHs oder AGs können keinen Freibetrag geltend machen.

Die Gewerbesteuer in der Steuererklärung: Gewerbesteuererklärung

Gewerbetreibende können die gezahlte Gewerbesteuer in der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie bezahlen zwar im Gegensatz zu Freiberuflern Gewerbesteuer, müssen dafür aber weniger Einkommensteuer abführen.

Insgesamt werden Gewerbetreibende steuerlich also nicht schlechter gestellt als Freiberufler.