Frachtbrief – Was ist ein Frachtbrief?

Ein Frachtbrief ist ein Warenbegleitdokument bei Gütertransporten. Er dient als Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach § 407 ff. HGB.

Ein Frachtbrief lässt sich seit 1998 in vielen Fällen auch mit einem Lieferschein ersetzen.

Bis 1998 war der Frachtbrief gesetzlich vorgeschriebenes Begleitdokument im Frachtverkehr. Mittlerweile können in Deutschland wahlweise auch andere Warenbegleitpapiere wie z.B. Lieferschein, Bordero oder Ladeliste verwendet werden.

Frachtbrief – Was bedeutet das Dokument?

Wird ein Frachtbrief ausgestellt, müssen drei Exemplare vorliegen. Eine Ausfertigung bleibt beim Absender, eine begleitet den Frachtführer und eine Ausfertigung bleibt beim Frachtgut. Alle drei Ausfertigungen müssen hierbei vom Absender unterzeichnet werden.

Den Frachtbrief hat der Frachtführer mit sich zu führen, da er den Frachtführer als Besitzer und die Inhaber der Kopien als Eigentümer und Empfänger (Verfrachter) ausweist.

Der Frachtführer kann bei Bedarf nach § 408 HGB die Ausstellung eines Frachtbriefs vom Absender verlangen, auch wenn das Dokument nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine bestimmte Ausfertigung des Frachtbriefs beinhaltet ein Dispositionsrecht des Absenders, die Ware zu stoppen, zurückzugeben oder an einen anderen Empfänger auszuhändigen.

Es gibt zudem den Luftfrachtbrief, der über die Luftfracht ausgestellt wird.

Was steht in einem Frachtbrief?

Ein Frachtbrief kann in Deutschland die folgenden Informationen enthalten, darüber hinaus können Absender und Frachtführer weitere Inhalte vereinbaren:

  • Namen und Adressen von Absender, Frachtführer und Empfänger

  • Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Dokuments

  • Datum und Ort der Warenübernahme

  • Art der Ware

  • Art der Verpackung

  • Menge der Frachtstücke

  • Angaben zur Zahlung

  • Zollinformationen

  • Vorgaben zur Art der Beförderung

Funktionen des Frachtbriefes:

1. Informationsträgerfunktion:

Der Frachtbrief dient als Informationsträger über die Beschaffenheit und Menge des Frachtgutes für Absender, Frachtführer, und Empfänger. Darüber hinaus ebenfalls für Spediteure, Lagerhalter.

2. Beweisfunktion:

In einem Frachtbrief wird festgehalten, dass der Frachtführer das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme auf einen äußerlich guten Zustand geprüft hat und, dass die Anzahl der Frachtstücke und ihre Zeichen/Nummern mit den Angaben in dem Frachtbrief übereinstimmen (sog. Beweisvermutung).

3. Quittungsfunktion:

Für den Übernahmevorgang und den äußerlichen Zustand, die Menge und die Zeichen/Nummern dient der Frachtbrief somit auch als Quittung.

CMR-Frachtbrief: der internationale Frachtbrief

Im internationalen Güterverkehr regeln je nach Transportart verschiedene Gesetze die Anforderungen an einen Frachtbrief.

Das CIM-Abkommen regelt Beförderungen bei internationalen Eisenbahntransporten.

Die Bestimmungen des Warschauer Abkommens und der IATA gelten bei internationalen Transporten in der Luft.

Im internationalen Straßengüterverkehr wiederum gilt das CMR-Abkommen.

Der Frachtbrief muss in diesen Fällen als CMR-Frachtbrief ausgestellt werden. Statt in dreifacher wird der CMR-Frachtbrief in vierfacher Ausfertigung erstellt, wobei jede eine andere Farbe und Funktion aufweist.