Was sind Aufwand und Ertrag?

Aufwand und Ertrag bezeichnen die Summe (Auszahlung) aller betrieblich veranlassten Leistungen eines Unternehmens.

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Unter Aufwand und Ertrag wird die Summe der betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens verstanden, also sämtlicher Gewinn. Dazu zählen Einnahmen, also Auszahlungen, aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Bestandserhöhungen.

Was ist ein betriebsbedingter Ertrag / Aufwand?

Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten Erträgen (Betriebsertrag) und nichtbetrieblichen Erträgen (neutraler Ertrag) sowie Betriebsaufwendungen und neutrale Aufwendungen. Darunter werden alle Erträge und Aufwendungen verstanden, die aus der betrieblichen Leistung heraus entstehen.

Betriebsbedingte Erträge

Beispiele für betriebsbedingte Erträge sind:

Betriebsbedingte Aufwendungen

Zu den betriebsbedingten Aufwendungen zählen beispielsweise:

  • Verringerung des Warenbestands

  • Aufwendungen für Löhne und Gehälter

  • Aufwendungen für Büromaterial

  • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

  • Zinsaufwendungen

Was ist ein nicht betrieblicher Aufwand / Ertrag?

Neben den betriebsbedingten Aufwendungen und Erträgen gibt es auch nichtbetriebliche. Sie umfassen alle Erträge und Aufwendungen, die nicht aus dem betrieblichen Leistungsprozess einer Periode entstehen. Sie finden sich beim Jahresabschluss daher auch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wieder.

Nichtbetriebliche Erträge

Die nichtbetrieblichen Erträge lassen sich in vier Kategorien einordnen:

  • Betriebsfremde Erträge, z.B. Mieterträge aus betriebsfremden Grundstücken

  • Periodenfremde Erträge, z.B. Steuer-Rückerstattungen, Anzahlungen

  • Außerordentliche Erträge, z.B. Kursgewinne

  • Bewertungsbedingte Erträge, z.B. Erträge aus Zuschreibungen

Nichtbetriebliche Aufwendungen

Beispiele in den Kategorien für nichtbetriebliche Aufwendungen sind:

  • Betriebsfremde Aufwendungen, z.B. Spenden an Vereine

  • Periodenfremde Aufwendungen, z.B. Steuer-Nachzahlungen, Vorauszahlungen

  • Außerordentliche Aufwendungen, z.B. Kursverluste, Diebstahl oder Forderungsausfälle

  • Bewertungsbedingte Aufwendungen, z.B. Sonder-Afa

Ertrag und Aufwand vs. Einnahme und Ausgabe

Erträge können gleichzeitig Einnahmen sein, müssen es aber nicht. Umgekehrt gilt dies auch für Aufwendungen und Ausgaben.

Ertrag und Einnahme

Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware in Bar, entsteht gleichzeitig ein Ertrag und eine Einnahme.

Auch wenn ein Unternehmen Ware auf Rechnung verkauft, entstehen sowohl Ertrag als auch Einnahme, da mit kurzfristigem Zahlungseingang gerechnet werden kann (< 1 Jahr).

Ertrag, aber keine Einnahme

Produziert ein Unternehmen Ware auf Lager, entsteht durch die Bestandserhöhung zwar ein Ertrag, aber da die Ware noch nicht verkauft wurde, keine Einnahme.

Einnahme, aber kein Ertrag

Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware auf Ratenzahlung (> 1 Jahr), entsteht mit der ersten Ratenzahlung eine Einnahme, aber kein Ertrag. Der Ertrag entsteht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware.

Zahlt ein Unternehmer von seinem Privatkonto Geld in das Unternehmen ein, entsteht ebenfalls eine Einnahme (Privateinlage) aber kein Ertrag, da das Geld nicht durch das Unternehmen erwirtschaftet wurde.

Ertrag und Aufwand in der Buchführung

Anders als bei der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht Einnahmen und Ausgaben, sondern Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Dabei werden jedoch nur die betrieblichen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Die Differenz von betrieblichem Aufwand und Ertrag in einer Periode ergibt den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (Gewinn/Verlust).

In der GuV werden die Aufwände auf der linken Seite (im Soll) gebucht, während die Erträge rechts ins Haben eingehen. Der so genannte Standardkontenrahmen gibt an, nach welchen Kategorien Aufwendungen und Erträge getrennt werden.

Mögliche Ertrags- und Aufwandskonten in der GuV sind in der Grafik dargestellt: