Angebotsschreiben – Was ist ein Angebotsschreiben?

Ein Angebotsschreiben bzw. Angebot ist ein spezieller Geschäftsbrief, in dem Sie Ihrem potentiellen Kunden Ihre Diensteistung oder Ihr Produkt verbindlich anbieten.

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Was ist ein Angebotsschreiben und wofür brauche ich es?

Der Hauptzweck eines Unternehmens ist es, Umsatz und Gewinn zu erwirtschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sich ein Unternehmen am Dienstleistungs- und Güterfluss beteiligen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihre Dienstleistungen oder Ihre Produkte verkaufen.

Normalerweise reagieren Sie als Anbieter auf eine Anfrage eines potentiellen Kunden, indem Sie ein Angebotsschreiben aufsetzen. In diesem Angebotsschreiben legen Sie die Bedingungen fest, zu denen Sie bereit sind, Ihre Dienstleistungen zu erbringen oder Ihr Produkt zu liefern.

Bestandteile von Angebotsschreiben

Es gibt zwar keine Vorschrift, wie ein Angebotsschreiben aussehen soll, aber Sie sollten folgende Angaben aufnehmen:

  • Anzahl, die genaue Bezeichnung und Qualität der Lieferung bzw. die Art und Weise der angebotenen Dienstleistung,

  • Voraussichtlicher Liefer- und Leistungstermin,

  • Einzel- und Gesamtpreise (mit oder ohne Umsatzsteuer),

  • Zahlungskonditionen (eventuelle Rabatte, Skonti oder andere Nachlässe),

  • Lieferkonditionen,

  • Angabe zur rechtlichen Bindung bzw. Freizeichnungsklausel

  • ggf. auch ein Hinweis auf den Gerichtsstand für die Gültigkeit deines Angebots,

  • Art der Verpackung

  • verbindliche Preisgestaltung in angegebener Währung

Wenn Sie viele ähnliche Angebote erstellen, können Sie sich auch überlegen, einige Angaben in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen.

Form von Angebotsschreiben

Bei dem Angebotsschreiben gibt es keine Vorschrift zur Form. Normalerweise wird bei Angebotsschreiben aber die Schriftform gewählt.

Das bedeutet auch, dass Sie das Angebot mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail, per WhatsApp oder per E-Postbrief abgeben können.

Sie sollten aber beachten, dass Sie rechtlich schlechter gestellt sind, wenn Sie Ihr Angebot formlos (mündlich oder telefonisch) abgeben. Das betrifft vor allem die Themen Haftung, Verbindlichkeiten, Art und Umfang der Leistung/Lieferung etc.

Was ist die Freizeichnungsklausel beim Angebotsschreiben?

Beim Angebotsschreiben dürfen Sie nicht vergessen, dass Ihr Kunde bzw. Ihr Verhandlungspartner Bedenkzeit hat. Deswegen sind Sie grundsätzlich unbefristet an Ihr abgegebenes Angebot gebunden.

Ausgenommen sind Angebote, die Sie während eines Telefonates machen, da diese direkt angenommen oder abgelehnt werden müssen.

Die Freizeichnungsklausel ist eine ganz typische Vorgehensweise, die Sie in Ihrem Angebotsschreiben verwenden können, um zu verhindern, dass Ihr Kunde, nicht Wochen oder Monate später auf Ihr Angebot zurückkommt und Sie damit kalt erwischt.

Daher sollten Sie, wenn Sie Ihr Angebot schreiben, eine der folgenden Formulierungen im Angebotsschreiben verwenden:

  • Bindungsfrist: „Bitte lassen Sie mich bis spätestens 15.01.2015 wissen, ob Sie dieses Angebot annehmen.“

  • freibleibendes Angebot

  • unverbindliches Angebot

  • „Preis vorbehalten“, damit können Sie Ihr Angebot für einen längeren Zeitraum aufrechterhalten, ohne später an einen spezifischen Preis gebunden zu sein.

  • Mit „Lieferung vorbehalten“ oder „Solange der Vorrat reicht“ sind Sie nur so lange an das Angebot gebunden, wie die Ware zur Verfügung steht.