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Was ist eine AG?

Die Aktiengesellschaft (AG) bietet Unternehmen eine gute Möglichkeit, sich über die Ausgabe von Aktien an eine breite Palette von Investoren Kapital zu beschaffen. Darüber hinaus bietet die AG Gründerinnen und Gründern weitere Vorteile in Bezug auf die Haftungsbeschränkung, ein professionelles Management oder das Image des Unternehmens.

Gründung und Verwaltung einer AG sind in der Regel allerdings mit höheren Kosten und komplexeren rechtlichen und administrativen Anforderungen verbunden. Daher ist die Rechtsform der AG in erster Linie für größere Unternehmen geeignet, die eine beträchtliche Größe und einen entsprechenden Kapitalbedarf haben.

Was bedeutet AG: Die Rechtsform der AG einfach erklärt

Die Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie unterliegt als juristische Person bzw. eigenständige Rechtspersönlichkeit bestimmten Rechten und Pflichten. 

Für die Gründung einer AG ist mindestens eine natürliche oder juristische Person nötig. Zudem ist ein Mindeststammkapital von 50.000 Euro erforderlich. Das Kapital ist in Aktien zerlegt, die an der Börse gehandelt oder auf dem freien Markt gekauft und verkauft werden können und sich im Besitz der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, den Aktionären, befinden.

Für ihre Kapitaleinlage erhalten sie ein Mitbestimmungsrecht, das sie im Rahmen der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ausüben können. Zudem werden die Aktionäre in Form einer Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, sie haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Das persönliche Vermögen der Aktionäre ist vor den Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt. 

Die AG besteht aus drei voneinander unabhängigen Organen:

  • dem Vorstand, der die Geschäfte der AG führt

  • dem Aufsichtsrat, der die Arbeit des Vorstands überwacht

  • die Hauptversammlung, die aus den Aktionären des Unternehmens besteht

Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister. Für die Eintragung ist ein schriftlicher, notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erforderlich, der Firma, Firmensitz und Gegenstand der AG sowie die Höhe des in Aktien zerlegten Grundkapitals regelt.

Als Handelsgesellschaft unterliegt die AG den strengen Buchführungsregelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Zudem ist sie gesetzlich verpflichtet, umfassende Finanzberichte zu erstellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies dient der Transparenz und dem Schutz der Investoren. Rechtsgrundlage der Aktiengesellschaft bildet das Aktiengesetz (AktG).

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Was ist eine kleine AG?

Eine kleine AG kann von nur einer Person als alleiniger Aktionär und Vorstand gegründet werden. Um die Rechtsform der AG auch für kleinere und mittelständische Unternehmen attraktiv zu machen, trat 1994 eine Novelle des Aktiengesetzes in Kraft. Dadurch gelten für die kleine AG vereinfachte Formvorschriften in Bezug auf die Einberufungen und Abhaltung der Hauptversammlung, die Beurkundung von Beschlüssen, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats oder der Publizitätspflicht. Zudem ist die kleine AG im Unterschied zur herkömmlichen AG nicht an der Börse notiert.  

Kleine AG gründen

Für die Gründung einer kleinen AG ist mindestens eine Gründerin oder ein Gründer erforderlich, der in der Regel vom Aufsichtsrat als geschäftsführende Vorständin oder geschäftsführender Vorstand bestellt wird. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen.

Die Aktionäre, deren Anzahl meist nur gering ist, üben ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung aus. Das Grundkapital für die kleine AG beträgt ebenfalls mindestens 50.000 Euro. Allerdings müssen für die Gründung zunächst nur 12.500 Euro aufgebracht werden. Zudem ist die Erstellung und notarielle Beurkundung Satzung notwendig. 

In groben Zügen ähnelt die kleine AG also stark der börsennotierten AG. Allerdings haben ihre Gründerinnen und Gründer mehr Spielraum und sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften freier in der Gestaltung der Gesellschaft – beispielsweise bei Regelungen zur Gewinnverwendung, der Höhe der Vorstandsvergütung oder der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 

Im Vergleich zur GmbH bietet die kleine AG Gründerinnen und Gründern einige Vorteile. Zum einen genießt die Rechtsform der AG ein besseres Image. Anteile der kleinen AG lassen sich einfach übertragen. Auf diese Weise können sich Partner unkompliziert mit ihrem Kapital am Unternehmen beteiligen. Zudem sind die Möglichkeiten, sich neues Kapital zu beschaffen, durch die Ausgabe weiterer Aktien größer.

Obwohl die kleine AG von nur einer Person gegründet wird, muss es nicht an Know-how mangeln: Wichtige Partner, die die Gesellschaft mit ihrer Expertise unterstützen, können als Mitglieder in den Aufsichtsrat aufgenommen werden. Wollen die Gründerinnen oder Gründer aussteigen, lässt sich die kleine AG durch den einfachen Verkauf der Aktien zudem sehr leicht übertragen und ist damit besonders nachfolgefreundlich.

Dennoch sind der Gründungs- und der Verwaltungsaufwand sowie das Mindeststammkapital vergleichsweise hoch. Andere Rechtsformen – beispielsweise die GmbH – scheinen vielen Gründerinnen und Gründern daher als besser geeignet für die Gründung als Einzelperson.

Ich-AG gründen

Im Januar 2003 sollte die sogenannte Ich-AG Arbeitslosen die Existenzgründung erleichtert werden. Mithilfe eines Gründungszuschusses konnten sie ein Einzelunternehmen gründen, um ihre Fähig- und Fertigkeiten als Selbstständige statt als Arbeitnehmende umzusetzen. Der Name Ich-AG wurde stark kritisiert und schaffte es sogar zum „Unwort des Jahres 2002“. Die Abkürzung AG wird mit der Aktiengesellschaft assoziiert. Obwohl die kleine AG auch von einer Einzelperson gegründet werden kann, hat die Ich-AG als Einzelunternehmen gesellschaftsrechtlich betrachtet keinen Bezug zur AG. 

Was heißt AG: Die Merkmale der AG im Überblick

Eine AG ist eine spezielle Rechtsform für Unternehmen, die im Allgemeinen folgende Merkmale aufweist.

AG gründen: die Voraussetzungen

Um eine AG zu gründen, ist mindestens eine natürliche oder juristische Person erforderlich. Zudem muss ein Stammkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden. Eine AG ohne Kapital zu gründen, ist nicht möglich. Die AG kann nahezu jede legale Geschäftstätigkeit verfolgen, solange sie in der Satzung festgelegt ist. Dies ermöglicht eine breite Palette von Geschäftsmöglichkeiten, von Handel bis hin zu Dienstleistungen und Produktion.

AG zum Preis einer GmbH

Das Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro muss nicht zwingend vollständig bei der Gründung eingezahlt werden. Es ist ausreichend, zunächst nur ein Viertel der Summe einzuzahlen, sofern die Gründungsaktionäre sich darauf einigen. Bei 50.000 Aktien zu einem Nennwert von 1 Euro müssen pro Aktie nur 0,25 Cent, also insgesamt 12.500 Euro eingezahlt werden. Damit ist für die Gründung einer AG nicht mehr Kapital erforderlich als für die Gründung einer GmbH. 

Rechtsstellung der AG

Als Kapitalgesellschaft ist die AG eine eigenständige juristische Person. Dies bedeutet, dass sie vor dem Gesetz als eigenständige Einheit existiert und in ihrem eigenen Namen handeln kann.

Unbegrenzte Lebensdauer

Eine AG hat eine unbegrenzte Lebensdauer, was bedeutet, dass sie auch nach dem Ausscheiden von Aktionären oder Führungskräften weiterhin existieren kann. 

Satzung und Firma

Der Gesellschaftsvertrag einer AG wird Satzung genannt. Als zentrales Dokument legt sie die Grundregeln für die Organisation und den Betrieb der Gesellschaft fest. Die Satzung muss dabei mindestens die folgenden Punkte beinhalten:  

  • die Firma (muss den Rechtsformzusatz „Aktiengesellschaft“ oder die Abkürzung „AG“ enthalten)

  • Sitz des Unternehmens

  • Gegenstand des Unternehmens

  • Grundkapital

  • Nennwert der Aktien bzw. Zahl der Stückaktien

  • Art der Zusammensetzung des Vorstandes

  • Form für die Bekanntmachungen der AG

Darüber hinaus kann die Satzung weitere Punkte regeln. Sie muss schriftlich festgelegt und notariell beurkundet werden.

Haftungsbeschränkung

Die AG haftet gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Aktionäre ist damit in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt. Das persönliche Vermögen der Aktionäre ist vor den Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt.

Eigenkapitalbeteiligung

Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien aufgeteilt, die von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, den Aktionären, gehalten werden. Sie sind die Eigentümer des Unternehmens und haben entsprechende Stimmrechte und Anteile am Gewinn. Das Kapital kann in Form von Bareinlagen auf dem Geschäftskonto der AG hinterlegt oder als Sacheinlage erbracht werden. 

Die Aktien können entweder als Nennwertaktien oder als Stückaktien ausgegeben werden. Während Stückaktien keinen Nennbetrag haben, müssen Nennwertaktien mindestens auf einen Euro lauten. 

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Die Organe der AG

Eine AG hat typischerweise drei Hauptorgane: die Hauptversammlung der Aktionäre, den Vorstand und den Aufsichtsrat. 

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ, in dem die Aktionäre wichtige Entscheidungen treffen. Sie entscheidet beispielsweise darüber, wer in den Vorstand bestellt wird und stimmt darüber ab, wie die Gewinne der AG verwendet werden.

Diese Eigentümerversammlung wird in der Regel einmal im Jahr einberufen. In diesem Fall spricht man von der ordentlichen Hauptversammlung. Bei Bedarf kann zudem auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

Die Einberufung sowie die Tagesordnung müssen mindestens einen Monat vorher im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Entscheidungen werden in Form von Beschlussfassungen getroffen. Diese Beschlüsse werden festgehalten und notariell beurkundet.

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsleitung, führt das Tagesgeschäft der AG und vertritt sie unbeschränkt vor Gericht und auch außergerichtlich. Er handelt dabei eigenverantwortlich und weisungsunabhängig. Aus wie vielen Personen sich der Vorstand zusammensetzt, regelt die Satzung der AG.

Allerdings sind bei einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro mindestens zwei Vorstände gesetzlich vorgesehen. Bei mehreren Vorständen sind alle nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt.

Da sich dies in der Praxis als hinderlich erweisen kann, regelt die Satzung meist die Zuständigkeit für bestimmte Ressorts. Sofern der Vorstand seine Arbeit sorgfältig und gewissenhaft erledigt, haftet er gegenüber Dritten nicht für die Verbindlichkeiten der AG.

Der Aufsichtsrat der AG besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Als Kontrollorgan der AG obliegt ihm die Überwachung des Vorstands. Darüber hinaus ist er zuständig für 

  • die Bestellung und Abberufung des Vorstandes

  • die Einberufung der Hauptversammlung

  • die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Gewinnverteilungsvorschlages 

  • die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern

Kapitalbeschaffung

Eine AG kann Kapital von einer breiten Palette von Investoren beschaffen, indem sie Aktien öffentlich oder privat ausgibt. Dies ermöglicht es, größere Summen für Investitionen und Wachstum zu beschaffen.

Handelbare Aktien

Die Aktien einer AG sind in der Regel frei handelbar und können an Börsen oder auf dem freien Markt gekauft und verkauft werden. Dies fördert die Liquidität und ermöglicht es Investoren, ihre Anteile leicht zu veräußern.

Rechnungslegung und Jahresabschluss

Eine AG ist gesetzlich verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr umfassende Finanzberichte zu erstellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies dient der Transparenz und dem Schutz der Investoren. 

Der Jahresabschluss – bestehend aus der Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), Anhang und Lagebericht – werden gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften vom Vorstand erstellt, von einem Abschlussprüfer geprüft werden, im Bundesanzeiger veröffentlicht und der Hauptversammlung vorgelegt.

Steuerliche Aspekte

Bei der Besteuerung der AG wird zwischen der Gesellschaftsebene und der Aktionärsebene unterschieden. Die Gewinne der AG selbst unterliegen der Körperschaftsteuer. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer, was zu einem Gesamtsteuersatz von 15,825 Prozent führt.

Die Gewinne, die an die Aktionäre der AG in Form einer Dividende gezahlt werden, unterliegen der Einkommensteuer. Wenn eine AG Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet, wird zudem die Kapitalertragsteuer auf diese Ausschüttungen erhoben. Der normale Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Darüber hinaus ist die AG gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Standort der AG und die Höhe ihres Gewerbeertrags. Zudem ist die AG verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.

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Gründung einer AG

Für die Gründung einer AG in Deutschland sind einige formale Schritte erforderlich. Hier zählen

  • die Erstellung einer notariell beurkundeten Satzung

  • die Übernahme der Aktien durch die Aktionäre

  • die Eröffnung eines Geschäftskontos

  • die Einzahlung des Stammkapitals und die Erbringung von Sacheinlagen

  • die Bestellung eines Vorstands und Aufsichtsrats

  • die Erstellung eines Gründungsberichts

  • die Prüfung des Gründungsberichts

  • die Eintragung ins Handelsregister

  • Gewerbeanmeldung

  • Anmeldung beim Finanzamt

  • Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Dieser Prozess kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung von Rechts- und Unternehmensberatern.

Umwandlung

Eine AG kann auch durch die Umwandlung einer GmbH in die AG, durch die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften zu einer Aktiengesellschaft oder durch die Abtrennung eines Unternehmensteils, der dann in einer AG neugegründet wird, entstehen. 

Kosten, um eine AG zu gründen

Neben den Einlagen, die die Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei der Gründung der AG leisten müssen, kommen weitere Kosten für die Rechtsberatung sowie Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister hinzu. Insgesamt sollten Gründerinnen und Gründer mindestens mit 1.300 Euro rechnen. Die tatsächlichen Kosten für die Gründung einer AG hängen aber immer von der Höhe des Grundkapitals sowie dem erforderlichen Beratungsaufwand ab. 

Auflösung der AG

Die AG wird in der Regel mit unbegrenzter Lebensdauer gegründet. Sie endet also eher selten mit dem Ablauf der Zeit, sondern eher durch den Beschluss der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Hierzu ist der Beschluss einer Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung erforderlich. Darüber hinaus kann auch die Insolvenz der AG zu ihrer Auflösung führen. 

Die Auflösung erfolgt in einem Abwicklungsverfahren, das die Liquidation der Gesellschaft zum Ziel hat. Auflösung und Abwicklung müssen im Handelsregister angemeldet und öffentlich bekannt gemacht werden.

Vorteile und Nachteile der AG

Wie jede Rechtsform hat die AG ihre Vor- und Nachteile:

Vorteile der AG

Nachteile der AG

Eigene Rechtsfähigkeit und hohe Reputation

Kapitalbeschaffung durch Aktienausgabe

Problemlose Übertragbarkeit von Anteilen

Haftungsbeschränkung für Aktionäre

Unbegrenzte Lebensdauer

Professionelles Management

Börsennotierung möglich 

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig

Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten

Hohes Grundkapital von 50.000 €

Komplexere rechtliche Anforderungen

Pflicht zur Bilanzierung nach HGB

Publizitätspflicht

 

 

Fazit: AG gründen

Insgesamt bietet die Rechtsform der AG größeren Unternehmen, die auf Kapitalbeschaffung, Professionalität und Handelbarkeit ihrer Anteile angewiesen sind, einige Vorteile.

Allerdings sind diese Vorteile mit komplexen rechtlichen Anforderungen verbunden. Es ist daher wichtig, die spezifischen Anforderungen und Vorschriften zur Gründung einer AG zu kennen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung für die Rechtsform eines Unternehmens zu treffen.

SumUp Team