Was müssen Kleinunternehmer bei der Rechnungsstellung beachten?

Viele Selbständige sind nicht zuletzt deshalb Kleinunternehmer, um ihren steuerlichen Aufwand gering zu halten. Bei der Rechnungsstellung gilt dieses Prinzip allerdings nicht.

Die Rechnungen von Kleinunternehmern unterscheiden sich nur unwesentlich von denen umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Wie genau Sie als Kleinunternehmer eine rechtsgültige Rechnung stellen, erfahren Sie im Folgenden.

Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer

Grundsätzlich muss eine Rechnung nach der Kleinunternehmerregelung die gleichen Pflichtangaben enthalten wie eine normale Rechnung. Der einzige Unterschied: Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer und dürfen dementsprechend auch keine erheben. Daher darf auf der Rechnung weder ein Umsatzsteuersatz noch ein Umsatzsteuerbetrag stehen.

Bei SumUp Rechnungen gibt es eine praktische und kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer. Noch einfacher schreiben Sie die Rechnungen direkt in der App. Alle Daten sind immer und überall verfügbar in der Cloud.

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Richtige Rechnung = schnellere Zahlung

Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Auf Ihrer Rechnung sollte sich daher der Hinweis finden: „Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“ Der Satz kann auch anders formuliert werden, solange der Inhalt derselbe ist.

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihre Rechnung mit dieser Information zu versehen. Es ist aber absolut sinnvoll, denn so vermeiden Sie, dass Ihr Kunde den fehlenden Steuerausweis beanstandet und die Rechnung zurückgehen lässt. Potenzielle Verzögerungen werden umgangen und so kommen Sie schneller an Ihr Geld.

Teilen Sie Ihren Kunden von vornherein mit, dass Sie Kleinunternehmer sind. So vermeiden Sie Missverständnisse. Schließlich kann es passieren, dass ein Kunde vom vereinbarten Bruttobetrag im Kopf schon die Umsatzsteuer abzieht, die er sich dann aber doch nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

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