Umsatzsteuer – Vorsteuer – Mehrwertsteuer?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer?

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Steuer, die den Mehrwert eines Produktes oder einer Dienstleistung besteuert. Diese wird ausschließlich vom Endverbraucher bezahlt und wird daher als Endverbrauchersteuer bezeichnet.

Was bedeuten die Begriffe Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer?

Der Sinn der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des in der jeweiligen Ver- und Bearbeitungsstufe geschaffenen Mehrwertes. Der englische Begriff hierfür ist VAT (value added taxes), also dem Sinn nach eine dem Umsatz zugeschlagene Steuer.

Umsatzsteuer und Vorsteuer sind die Bezeichnungen aus dem Rechnungswesen und dem Steuerrecht. Das entsprechende Gesetz hierzu ist das Umsatzsteuergesetz (UstG).

  • Von Umsatzsteuer spricht man bei Verkäufen, also immer dann wenn Sie eine Rechnung an den Kunden schreiben.

  • Vorsteuer nennt man die Steuerberträge, die Sie an den Lieferanten bezahlen müssen. Also immer wenn Sie eine Rechnung bekommen, dann enthält diese die sogenannte Vorsteuer.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Als Unternehmer ist die Umsatzsteuer für Sie ein durchlaufender Posten. Ihre Werte übermitteln Sie dem Finanzamt via Umsatzsteuervoranmeldung, die je nach Höhe der Zahllast des Vorjahres monatlich oder vierteljährlich erfolgt.

Was ist dann eine Zahllast?

Unter der Zahllast versteht man die Summe, die Sie an das Finanzamt überweisen müssen. Wenn Sie also die Umsatzsteuer, die Ihr Kunde an Sie überwiesen hat, von dem Teil abziehen, den Sie an Ihre Lieferanten gezahlt haben, ergibt sich der an das Finanzamt zu überweisende Betrag.

Was ist dann der Vorsteuerüberhang?

Sollte der Betrag negativ ausfallen, erhalten Sie hingegen Geld vom Finanzamt.

Immer dann, wenn Sie mehr Vorsteuer an Ihre Lieferanten bezahlt haben als Sie an Umsatzsteuer von Ihren Kunden bekommen haben, ergibt sich ein sogenannter Vorsteuer-Überhang. Damit haben Sie Anspruch auf Erstattung des zuviel gezahlten Anteils.

Die Umsatzsteuer ist für Sie als Unternehmer nur ein sogenannter durchlaufender Posten. Es enstehen keine Aufwendungen oder Erträge.

Die Beträge, die Sie an Ihre Lieferanten gezahlt haben, bekommen Sie vom Finanzamt erstattet. Die Umsatzsteuer, die Ihre Kunden an Sie gezahlt haben, müssen Sie einfach nur an das Finanzamt weiterleiten.