Was gibt es bei einer Reverse Charge Rechnung zu beachten?

Sie haben Kunden im (EU-) Ausland und müssen diesen nun eine Rechnung nach dem Reverse Charge Verfahren ausstellen? Sofern Sie selbst noch nie eine Reverse Charge Rechnung in den Händen hatten, stellt sich Ihnen womöglich die Frage: Wie schreibe ich eigentlich eine Reverse Charge Rechnung?

Damit Sie beim Erstellen Ihrer Reverse Charge Rechnung von Anfang an alles richtig machen und bei Ihren Kunden einen professionellen Eindruck hinterlassen, erklären wir Ihnen hier, wie Sie eine korrekte Reverse Charge Rechnung schreiben.

Was ist überhaupt eine Reverse Charge Rechnung?

Beim Reverse Charge Verfahren wird die Steuerschuld vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übertragen. Gemäß §13b UStG muss der Aussteller einer Reverse Charge Rechnung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese somit nicht ans Finanzamt abführen. Der Empfänger der Reverse Charge Rechnung zahlt die Umsatzsteuer auf die Leistung oder Lieferung also nicht an den Leistenden, sondern direkt an das Finanzamt.

Eine Reverse Charge Rechnung weist also keine Umsatzsteuer bzw. einen Umsatzsteuersatz von 0 % auf. Wichtig ist dabei zu beachten, dass ein Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuld auf der Rechnung steht, sodass klar ist, dass der Empfänger der Reverse Charge Rechnung Umsatzsteuer schuldet.

Um Reverse Charge Rechnungen austauschen zu können, müssen beide Parteien Unternehmen sein, es muss sich also um ein B2B-Geschäft handeln. Auch müssen beide Unternehmen zwingend eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.

Wann Sie eine Reverse Charge Rechnung ausstellen müssen

Prinzipiell werden Reverse Charge Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften angewandt. Zumeist handelt es sich dabei um Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Dennoch können Reverse Charge Rechnungen auch bei Drittlandsgeschäften genutzt werden.

Im §13b UStG werden unter anderem folgende Arbeitsbereiche festgehalten, die zur Ausstellung von Reverse Charge Rechnungen verpflichtet sind:

  • Werklieferungen

  • Bauleistungen

  • Gebäudereinigung

  • Lieferungen von Edelmetallen

Eine Reverse Charge Rechnung sollte also zum Beispiel ausgestellt werden, wenn ein österreichisches Handwerksunternehmen eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Deutschland vollbringt. Hier schuldet nun nicht das Handwerksunternehmen seinem Finanzamt die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger in Deutschland.

So schreiben Sie eine Reverse Charge Rechnung

Sofern eine Rechnung nicht als Kleinbetragsrechnung ausgestellt wird, muss sie alle notwendigen Pflichtangaben für ordentliche Rechnungen aufweisen, um rechtskonform zu sein und vom Finanzamt anerkannt zu werden. Auch für Reverse Charge Rechnungen gelten diese Pflichtangaben.

Zusätzlich muss auf einer Reverse Charge Rechnung ein Hinweis zur Anwendung des Reverse Charge Verfahrens aufgeführt werden, der die fehlende Umsatzsteuer erklärt. So ein Hinweis könnte auf der Reverse Charge Rechnung zum Beispiel lauten: „Umkehrung der Steuerschuld gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG” oder auch einfach „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”.

Tipp: Damit Ihre internationalen Kunden Ihre Reverse Charge Rechnung auch wirklich verstehen können, macht es möglicherweise Sinn, diese Rechnungen auf Englisch auszustellen.

Reverse Charge Rechnungen: Muster und Vorlagen eines Rechnungsprogramms zu Nutze machen

Da Reverse Charge Rechnungen nach dem gleichen Muster wie andere ordentliche Rechnungen erstellt werden, kann ein intuitives Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen Ihnen dabei helfen. Erstellen Sie mit SumUp Rechnungen schnell und unkompliziert eine rechtskonforme Vorlage für Ihre Reverse Charge Rechnung.

Dabei müssen Sie lediglich Kunden- und Produktinformationen in Ihre Vorlage einfügen und wählen gemäß Reverse Charge Verfahren die 0 % Umsatzsteuer aus dem Drop-Down Menü aus.

Des Weiteren stellt Ihnen SumUp Rechnungen Felder für Hinweise und Bedingungen bereit, in denen Sie ganz einfach den Hinweis auf Steuerschuldumkehr auf Ihrer Reverse Charge Rechnung vermerken können.

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