Rechnung schreiben als Handwerker

Jeder Dienstleister muss eine professionelle Rechnung schreiben, um von seinen Kunden bezahlt zu werden, das gilt natürlich auch für Handwerker.

Egal, ob für Renovierungs- oder Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Installationen - als Handwerker kommen Sie nicht drumherum, sich mit der Erstellung der Rechnung, der Steuer und anderen buchhalterischen Aufgaben auseinanderzusetzen.

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Das Muster der Rechnung für Handwerker

Wer allerdings nie eine Rechnung geschrieben hat und noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, dem wird die Buchhaltung gerade zu Anfang der eigenen Unternehmensgründung schwer fallen.

Um Ihnen eine Sorge abzunehmen, haben wir für Sie eine Vorlage für eine Rechnung für Handwerker erstellt, die Sie für Ihre Kunden nutzen können .

Rechnungsvorlage für Handwerker

Die Vorlage dieser Rechnung für Handwerker können Sie individuell Ihren Ansprüchen und Ihrem Business entsprechend bearbeiten und anpassen.

Fügen Sie einfach Rechnungsdatum, Ihren Namen und Ihre Adresse sowie die Ihres Kunden, die Dienstleistung, den Rechnungsbetrag, die Mehrwertsteuer sowie den Mehrwertsteuersatz, Ihre Steuernummer, Ihre Bankdaten und das Leistungsdatum auf dem von uns zur Verfügung gestellten Muster der Rechnung für Handwerker ein.

Nach diesem Muster können Sie jede Ihre Handwerkerrechnungen schreiben. So müssen Sie also nur noch jeweils ein paar kleine Änderungen vornehmen und können die Rechnung im Anschluss direkt an Ihren Kunden schicken.

Das können Sie übrigens am besten online per E-Mail oder auch per Messenger App machen, um sicherzugehen, dass Sie das Geld schnell erhalten.

Tipp: Um effizienter zu arbeiten, sollten Sie sich eine professionelle Rechnungssoftware wie SumUp Rechnungen zulegen, denn diese hilft Ihnen dabei, Rechnungen schnell zu schreiben. Außerdem können Sie Ihre Handwerker Leistungen von überall aus und jederzeit in Rechnung stellen.

Handwerker Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

Verdienen Sie als Handwerker mehr als 22.000 € im Jahr müssen Sie auf Ihrer Rechnung in jedem Fall die Umsatzsteuer ausweisen. Der Umsatzsteuersatz beträgt bei handwerklichen Leistungen in der Regel 19 %.

Verdienen Sie allerdings genau 22.000 € oder weniger, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Haben Sie den Kleinunternehmerstatus, müssen Sie als Handwerker auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen.

Vergessen Sie in diesem Fall nicht den Zusatz auf der Handwerkerrechnung ohne Umsatzsteuer, der so aussehen könnte: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Bis wann muss ein Handwerker seine Rechnung stellen?

Eifrige Handwerker stellen Ihre Rechnungen natürlich lieber früh als zu spät, denn je eher Sie die Rechnung schreiben und versenden, desto eher erhalten Sie auch die Zahlung Ihres Kunden. Wenn die Rechnungsstellung allerdings doch mal in Vergessenheit gerät stellt sich die Frage: Wie lange kann ein Handwerker eine Rechnung eigentlich rückwirkend stellen?

Verjährung der Handwerker Rechnung

Bis eine Handwerker Rechnung verjährt, dauert es sechs Monate. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, von welchem an die Leistung erbracht wurde und gilt, wenn Sie gewerblich arbeiten bzw. für Unternehmen tätig sind. Haben Sie im Gegensatz dazu handwerkliche Aufgaben für eine Privatperson ausgeführt, gibt es keine Frist für die Rechnungsstellung.

Können Sie als Handwerker auch ohne Rechnung arbeiten?

Sie möchten professionell als Handwerker arbeiten und sich ein eigenes Geschäfts aufbauen? Wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit wählen, sollten Sie als Handwerker auf jeden Fall Rechnung schreiben und vorher ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie dies nämlich nicht tun und das Finanzamt herausfinden sollte, dass Sie schwarz arbeiten, kann das rechtliche Konsequenzen und hohe steuerliche Nachzahlungen nach sich ziehen.

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