Mit Rechnungsnummer Eins anfangen?

Alles, was auf einer Rechnung zu finden sein muss, ist im Umsatzsteuergesetz, § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen, geregelt. Gesetze sind auf den ersten Blick für viele meistens ein Dschungel aus eigentlich eindeutigen Zeilen, aber dennoch teils auslegbaren Gesetzestexten.

Nehmen wir einmal die Rechnungsnummer, erläutert in §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG.

Bei Rechnungsnummer Null anfangen?

Gerade Existenzgründer haben es zu Anfang etwas schwerer: Kundenstamm aufbauen, Rechnungen schreiben, auf dem Markt positionieren. Letzteres ist oft schwer. Wer will schon zugeben, dass man erst einen Kunden hatte?

Wehmütig erkennbar an der Rechnungsnummer 1. Schwere Kost für den, der nicht nur so vor Selbstsicherheit strotzt. Aber darf man einfach mit Rechnungsnummer 300 anfangen und so tun, als ob man schon 300 Kunden hatte?

Was sagt das Gesetz?

Auf die Rechnung muss „[...]eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), [...]" angegeben sein.

Ausschlaggebend ist das Prinzip der Einmaligkeit. Keine Nummer darf doppelt vorkommen. Ob Sie also bei 1 oder 300 beginnen, bleibt Ihnen überlassen. Da die Nummer fortlaufend sein soll, wird jede weitere Rechnung über der von Ihnen erstmals vergebenen Rechnungsnummer liegen müssen. Zurück zu Nr. 1 geht also nicht.

Hilfe - mir fehlt eine Rechnungsnummer!

Wenn Sie eine Rechnung in SumUp Rechnungen löschen d.h. sie im Hintergrund durch eine Gutschrift ausgleichen, fehlt Ihnen auf den ersten Blick eine Nummer in Ihrem Rechnungskreis. Sie können sie aber belegen. Was genau Sie tun müssen, wenn Sie eine Rechnung korrigieren müssen, erfahren Sie in diesem Artikel: Wie kann ich eine Rechnung stornieren.

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Denken Sie dran: A und O ist, dass zu jeder Rechnung und Ausgabe den passenden Beleg haben.