Kann ich eine Rechnung auch ohne Gewerbe schreiben?

Die Frage, ob es möglich ist, auch ohne ein Gewerbe eine Rechnung zu schreiben, lässt sich zunächst eindeutig beantworten: Ja.

Es ist nicht zwingend notwendig, ein Gewerbe angemeldet zu haben, um eine Rechnung ausstellen zu können.

Rechnung ohne Gewerbe: Freiberufler vs. Privatperson

Es gibt zwei mögliche Fälle, in denen Sie eine Rechnung ohne Gewerbe ausstellenkönnen: Als Freiberufler oder als Privatperson. In beiden Fällen gelten unterschiedliche Regeln für die Rechnungsstellung.

Wenn Sie also ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben möchten, müssen Sie sich zunächst über Ihren Status klar sein - und dann können Sie loslegen.

Jetzt kostenlos Rechnungen schreiben

Möglichkeit 1: Rechnung schreiben ohne Gewerbe als Freiberufler

Als Freiberufler arbeiten Sie selbstständig, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen oder Gewerbesteuer zu zahlen. Wenn Sie freiberuflich arbeiten, können Sie selbstverständlich Rechnungen schreiben auch ohne ein Gewerbe zu haben. Sie sind sogar verpflichtet dazu - wie jeder Selbstständige.

Wie finde ich heraus, ob ich Freiberufler bin?

Freiberufliche Tätigkeiten erfordern häufig eine spezielle berufliche oder zusätzliche Qualifikation. Häufig sind Freiberufler in einem der folgenden Bereiche tätig:

  • Ärzte und Therapeuten (z.B. Physiotherapeuten)

  • Kreative und publizistische Berufe: Autoren, Lektoren, Journalisten

  • Rechts- und Steuerberufe

Im §18 des Einkommensteuergesetzes wird ein Katalog an Tätigkeiten aufgelistet, die als freiberuflich gelten. Üben Sie eine davon oder eine ähnliche aus, dann sind Sie normalerweise Freiberufler. Man spricht umgangssprachlich aufgrund des Gesetztestextes auch von den "Katalogberufen". Eine klare Abgrenzung zwischen freien und gewerblichen Tätigkeiten ist nicht immer einfach. Am Ende entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt.

Rechnung schreiben: Was ist der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler arbeiten selbstständig. Was ist also der genaue Unterschied zwischen den beiden Gruppen, und warum besteht die rechtliche Trennung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Freiberufler bezahlen im Unterschied zu Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer und sind in speziellen Tätigkeitsfeldern anzutreffen, wie oben beschrieben.

Wenn es darum geht, eine Rechnung zu schreiben, sind sie allerdings gleichgestellt.

Anleitung: Rechnung ohne Gewerbe als Freiberufler schreiben

Wenn Sie als Freiberufler eine Rechnung schreiben, muss sie den gleichen Anforderungen genügen wie eine gewerbliche Rechnung. Vergessen also keine der Pflichtangaben auf der Rechnung:

Da Sie als Freiberufler meist häufiger Rechnungen schreiben müssen, kann Ihnen ein gutes Rechnungsprogramm viel Zeit sparen und die Arbeit erleichtern. Rechnungen schreiben Sie damit sekundenschnell und 100% rechtskonform. So sparen Sie Zeit und haben jederzeit den Überblick über Ihre Einnahmen.

Möglichkeit 2: als Privatperson eine Rechnung schreiben

Sie verkaufen Ihr altes Fahrrad auf Ebay Kleinanzeigen? Können Sie dem Käufer dafür eine Rechnung ausstellen auch wenn Sie kein Gewerbe haben und es ein privater Verkauf ist?

Hier gilt: Auch als Privatperson können Sie Rechnungen schreiben. Wichtig ist nur, darauf zu achten, dass Ihre Tätigkeit keinen gewerblichen Charakter hat. Ein einmaliger Fahrradverkauf - also kein Problem. Wenn Sie allerdings dutzende Räder pro Monat verkaufen, sieht das ganz anders aus.

Anleitung: Rechnung ohne Gewerbe als Privatperson schreiben

Auch eine Privatrechnung muss korrekt ausgestellt werden. Und auch als Privatperson gibt es Pflichtangaben für eine Rechnung (siehe oben). Weglassen dürfen Sie nur die Steuernummer und die Rechnungsnummer. Zusätzlich sollten Sie den Hinweis „Privatverkauf“ auf der Rechnung unterbringen.

Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung schreiben, dürfen Sie zudem keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen.

Klingt kompliziert? Eine einfache Rechnungsvorlage führt Sie Schritt für Schritt durch die Rechnungsstellung.

Nicht verwechseln: Rechnung schreiben mit Kleingewerbe

"Kleingewerbe" ist die umgangssprachliche Bezeichnung dafür, dass Sie für Ihr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, d.h. unter 22.000 € Umsatz im Jahr bleiben und keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnungen ausweisen.

Achtung Verwechslungsgefahr: Ein Kleingewerbe hat nichts damit zu tun, ob Sie einen Gewerbeschein haben oder nicht. Ihr Kleinunternehmen kann sowohl gewerblich als auch freiberuflich sein.

Um für Ihr Kleingewerbe eine Rechnung zu schreiben, müssen Sie einige besondere Anforderungen an Rechnungen für Kleinunternehmen beachten. Ein einfaches Rechnungsprogramm kann Ihnen dabei helfen und viel Zeit und Arbeit sparen.

Jetzt Rechnung mit SumUp Rechnungen erstellen