Checkliste zur GbR Gründung

Für viele Gründer ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine sehr attraktive Gründungsform, weil sie sich leicht gründen lässt und mit wenig Bürokratie verbunden ist. Unsere Checkliste zur GbR Gründung gibt Ihnen einen roten Faden für Ihre Gründung.

Bei der GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, schließen sich mindestens zwei Gründer (Gesellschafter) zusammen, um ein Unternehmen zu gründen.

Wann bietet es sich an eine GbR zu gründen?

Eine GbR Gründung wird interessant wenn man unter die folgenden Kategorien fällt:

  • Praxisgemeinschaften

  • Kleingewerbetreibende

  • freie Berufe (z.B. Anwaltskanzlei, Architekturbüro)

  • Arbeitsgemeinschaften

Sie dürfen sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender eine GbR gründen.

Haftung der Gesellschafter

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist die Haftung auf das Gesamtvermögen der Gesellschafter ausgerichtet. Sie haften also auch mit ihrem Privatvermögen.

Grundsätzlich haften die Gesellschafter zu jeweils gleichen Teilen, aber es ist auch eine andere Aufteilung denkbar, die im Gesellschaftsvertrag geregelt sein muss.

Vorteile einer GbR Gründung

  • Kein Mindestkapital nötig

  • Einfache Buchführung

  • Wenig formelle und rechtliche Vorgaben bei der Gründung - Eine GbR kann sogar mündlich gegründet werden.

  • Eintragung ins Handelsregister nicht notwendig

Nachteile einer GbR Gründung

  • Es wird mindestens ein Mitgründer/Partner benötigt

  • Haftung mit Privatvermögen - Man haftet auch für seine Mitgründer

  • Gesellschafter müssen die Gewinne privat versteuern

  • Es liegt eine beschränkte Rechtsfähigkeit vor

Checkliste für GbR Gründungen

1. Vor der GbR Gründung

Einigung herstellen zwischen Gesellschaftern über grundlegende Punkte:

  • Unternehmenszweck

  • Gesellschafterbenennung

  • Gewinn- und Verlustverteilung

  • Haftungsverteilung

2. GbR Vertrag aufsetzen & Firmenname wählen

Der schriftliche Gesellschaftervertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Gesellschaftszweck

  • Geschäftsführung

  • Interne Haftungsverteilung

  • Tätigkeitsvergütung

  • Gewinn – und Verlustverteilung

  • Etwaiges Wettbewerbsverbot

  • Abtretung von Geschäftsanteilen

  • Regelungen bei Ausscheidung eines Gesellschafters

  • Etwaige Abfindung

  • Regelung bei Tod eines Gesellschafters

3. Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt

Nur Gewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen, Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt registrieren lassen.

Es droht ein Bußgeld bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit bevor die GbR beim Gewerbeamt angemeldet wurde.

4. Anmeldung der GbR beim Finanzamt

Nachdem Sie Ihren Gewerbeschein beantragt haben, meldet sich das Finanzamt bei Ihnen und fordert Sie auf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Mit diesem Fragebogen melden Sie die GbR zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an.

Freiberufler beantragen direkt eine Steuernummer beim Finanzamt, da sie keinen Gewerbeschein benötigen.

5. Anmeldung der GbR bei der Industrie- und Handelskammer

Auch die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt benachrichtigt und schickt Ihnen einen Anmeldebogen. In der IHK sind Sie in der Regel Pflichtmitglied.

6. Eröffnung eines Firmenkontos

7. Geschäftstätigkeit aufnehmen