Schenkungssteuer – Das müssen Sie wissen

Sie haben ein Grundstück oder eine große Summe Geld geschenkt bekommen? Hier tritt möglicherweise die Schenkungssteuer in Kraft!

Damit keine böse Überraschung auf Sie wartet, haben wir von SumUp alle wichtigen Informationen rund um das Thema Schenkungssteuer für Sie kompakt zusammengefasst.

Was ist die Schenkungssteuer?

Im Prinzip der Erbschaftssteuer ähnelnd wird die Schenkungssteuer angewandt, wenn sich unentgeltliche Zuwendungen unter zwei natürlichen lebendigen Personen abspielen.

Demnach wird eine Steuer entrichtet, wenn Schenkungen einen definierten Wert überschreiten. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist vom Verwandtschaftsverhältnis der Agierenden sowie vom Schenkungswert abhängig.

Die rechtliche Regelung der Schenkungssteuer findet sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

  • Kinder: bis zu 400.000 €

  • Geschwister: bis zu 20.000 € 

  • Eltern: bis zu 20.000 € 

  • Enkel: bis zu 200.000 €

Bei der Berechnung der Höhe der Schenkungssteuer müssen die Aspekte Verwandtschaftsgrad, Schenkungswert und Steuerklasse berücksichtigt werden. 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer in Deutschland?

Ein konkreter Prozentsatz lässt sich nicht nennen, da sich die Höhe der Schenkungssteuer nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis der Akteure richtet.

Grundsätzlich sind Steuersätze von 7 bis 50 Prozent möglich. Jedoch werden vor der Berechnung der zu entrichtenden Steuer die Freibeträge abgezogen.

Schenkungssteuer: Freibetrag ist höher bei nahem Verwandschaftsverhältnis

Der Freibetrag der Schenkungssteuer bei einem nahen Verwandtschaftsverhältnis ist grundsätzlich höher als bei entfernten Verwandten.

Wiederum ist die Schenkungssteuer niedriger, wenn der Schenkungssteuerfreibetrag unter engen Verwandten überschritten wird. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach strengen gesetzlichen Regelungen.

Der erste Schritt zur Bestimmung des Schenkungssteuerfreibetrags ist das Ermitteln der passenden Steuerklasse.

·   Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Enkelkinder

·   Steuerklasse II: Großeltern, Urgroßeltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, getrennte eingetragene Lebenspartner

·   Steuerklasse III: Freunde, Bekannte, ferner Verwandte

Sind Sie unsicher, zu welcher Steuerklasse Sie zählen? Im Business Guide von SumUp finden Sie die wichtigsten Informationen zur jeweiligen Klassifikation im Überblick.

Jetzt informieren

Schenkungssteuer: Kinder zählen zur ersten Schenkungssteuerklasse

Wie bereits erwähnt, gehören Kinder gemäß dem deutschen Erbrecht in die erste Schenkungssteuerklasse. Demnach ist die Höhe des Schenkungssteuerfreibetrags im oberen Bereich angesiedelt. Konkret beläuft er sich auf 400.000 €.

Sollte der Höchstfreibetrag überschritten werden, liegt die Schenkungssteuer je nach Schenkungswert zwischen 7 und 30 Prozent.

Schenkungssteuer: Geschwister gehören der zweiten Schenkungssteuerklasse an

Geschwister sind in die Steuerklasse II einzuordnen und können somit bis zu 20.000 € verschenken, ohne dafür Steuern abzugeben. Kommt es zu einer Überschreitung des Freibetrags, wird eine Schenkungssteuer von 15 bis 43 Prozent erhoben. Der Wert der Schenkung spielt bei der Berechnung der Schenkungssteuer keine Rolle.

Gut zu wissen: Als Eltern zählen Sie zur Steuerklasse II. Genau wie Geschwister steht Ihnen so ein Schenkungssteuerfreibetrag bis zu 20.000 € offen.

Schenkungssteuer: Enkel können bis zu 200.000 € steuerfrei erhalten 

Enkelkinder zählen laut Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zur ersten Steuerschenkungsklasse. So kann ein Großelternteil seinem Enkelkind eine Schenkung von 200.000 € übergeben, ohne dafür Steuern abtreten zu müssen.

Jedoch gibt es hier eine Ausnahme: Ist das Elternteil des beschenkten Kindes bereits verstorben und wiederum mit den schenkenden Großeltern verbunden, verändert sich der Freibetrag. Der Enkel kann in diesem Falle eine Schenkung in Höhe von 400.000€ steuerfrei entgegennehmen.

Gibt es einen jährlichen Schenkungssteuerfreibetrag?

Das Gesetz sieht keinen Schenkungssteuerfreibetrag pro Jahr vor. Stattdessen darf der höchstmögliche Freibetrag der Schenkungssteuer alle zehn Jahre beansprucht werden.

So dürfen Eheleute ihrem Partner alle zehn Jahre eine Summe von 500.000€ steuerfrei schenken. Geschieht die Schenkung vor Ablauf der zehnjährigen Frist, muss sie besteuert werden – auch wenn der Schenkungssteuerfreibetrag nicht überschritten wird.

Ist es möglich, die Schenkungssteuer zu umgehen?

Wer Kindern, Enkelkindern oder Geschwistern Geld schenken möchte, wünscht sich, dass diese auch möglichst viel davon haben. Doch ist es überhaupt möglich, die Schenkungssteuer zu umgehen?

Die einfachste Möglichkeit ist natürlich, im Rahmen der festgelegten Freibeträge zu schenken. Auf diese Weise müssen keine Steuern auf die Schenkung entrichtet werden. Das Gesetz sieht vor, dass der Freibetrag alle zehn Jahre in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.

Des Weiteren ist es möglich, dass beide Elternteilejeweils den höchstmöglichen Freibetrag an ihr Kind auszahlen. Im Zuge dessen ist die Summe der Schenkung insgesamt höher als der zugelassene Freibetrag, da jedoch zwei separate Übertragungen stattgefunden haben, handelt es sich rechtlich auch um zwei unterschiedliche Schenkungen.

Oftmals wird hier aber das Finanzamt hellhörig und überprüft die Schenkung. Wird angenommen, dass die Schenkungsweise als Versuch gilt, die Steuer zu umgehen, werden die Beträge zusammengerechnet und schlussendlich doch besteuert.

Ab wann tritt die Schenkungssteuer in Kraft?

Die Schenkungssteuer muss dann entrichtet werden, wenn der Wert der Schenkung den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreitet. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse des Beschenkten ab.

Wann muss eine Schenkung gemeldet werden?

Erhalten Sie eine Schenkung, müssen Sie innerhalb von drei Monaten das zuständige Finanzamt schriftlich unterrichten. So kann die Schenkungssteuer berechnet und gegebenenfalls eingezogen werden.

Auch als Schenkender müssen Sie das Finanzamt binnen drei Monaten über Ihre Schenkung informieren.

Was versteht man unter einer Schenkungssteuererklärung?

Auch Schenkungen müssen in der Steuererklärung untergebracht werden. Für diesen Zweck gibt es besondere Schenkungsformulare oder auch Vordrucke. Sie helfen dem Beschenkten, die Höhe der Schenkungssteuer in Eigenregie zu berechnen.

Wurde die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet, ist es dem Schenkenden möglich, auf die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Steuerklärung zu warten. In der Anweisung ist eine Frist festgelegt, die sich auf mindestens einen Monat belaufen muss. 

Kennen Sie schon den SumUp Business Guide?

Jetzt noch mehr Informationen zu Steuern und Finanzen erhalten

Mehr erfahren

SumUp Team