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Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland und welche passt zu mir?

Wagen Sie sich gerade an das Abenteuer Selbstständigkeit? Wenn Sie Ihre Karriere neu formen und selbstständig arbeiten möchten, stellt sich früher oder später die Frage nach der passenden Rechtsform.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Einzelpersonoder mit mehreren Partnern ein Unternehmen gründen wollen. Prinzipiell bedarf es immer einer geeigneten Rechtsform. Viele Gründer fragen sich: Welche Rechtsform ist die Richtige für mich?

Wir von SumUp haben einen übersichtlichen Guide erstellt, der einen Überblick über alle möglichen Rechtsformen in Deutschland und deren Vor- und Nachteile gibt.

Was ist eine Rechtsform?

Unter einer Rechtsform versteht man die rechtliche Form der Organisation von Unternehmen. Dabei stecken Gesetze den rechtlichen Rahmen der betreffenden Rechtsform fest. Die zahlreichen Rechtsformen unterscheiden sich dabei durch verschiedene strukturelle Merkmale.

Gut zu wissen: Sie werden wahrscheinlich auch den Begriff Gesellschaftsform lesen. Dieser Begriff steht für die Rechtsform, unter der ein gemeinsames Unternehmen von zwei oder mehr Personen gegründet wird.

Begriffserklärung: Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen

Wenn über Unternehmensgründungen gesprochen wird, fallen häufiger die Begriffe der juristischen und natürlichen Person. Aber was bedeutet das überhaupt?

Sie als Leser sind eine natürliche Person und können Verträge abschließen oder beispielsweise Beschwerden einreichen. Dementsprechend sind natürliche Personen in der Lage, ein Unternehmen zu gründen.

Als juristische Personen werden wiederum Unternehmen beschrieben. Denn auch sie sind dazu fähig, Verträge abzuschließen. Auf diese Art kann eine klare Trennung zwischen Unternehmen und den Gesellschaftern erfolgen.

Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?

Deutschland beherbergt ein breites Spektrum an unterschiedlichen Rechtsformen, die in Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und gemeinnützige Unternehmen unterteilt werden können.

Einzelunternehmen

Gründet man ein Einzelunternehmen, bedient man sich an der simpelsten Rechtsform, die Deutschland zu bieten hat. So gesehen ist jeder, der ein eigenes Unternehmen gründet, ein Einzelunternehmer.

Als Einzelunternehmer sind Sie allein tätig und können direkt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt loslegen. Um einen Gesellschaftsvertrag müssen Sie sich hier nicht kümmern. Auch ein Startkapital wird nicht von Ihnen verlangt.

Grundsätzlich muss Ihr Einzelunternehmen auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Wenn Sie aber etwa ein Blumenladen oder eine Bäckerei eröffnen möchten, bietet es sich an diesen Schritt zu gehen. Dann gelten Sie rechtlich gesehen als Kaufmann und müssen Ihrem Unternehmen den Zusatz„e.K.“ anhängen.

Die Geschäftsführung übernimmt der Inhaber. Die Aufgabe kann aber auch an Angestellte oder Prokuristen übergeben werden. Als Einzelunternehmer haften Sie zudem mit Ihrem betrieblichen Vermögen und privaten Besitz.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zählt zu den Personengesellschaften. Von ihr wird Gebrauch gemacht, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird.

Die Gründung einer GbR erfolgt, sobald sich zwei Personen zusammenschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gesellschafter natürliche oder juristische Personen sind. In den meisten Fällen wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, zwingend notwendig ist das allerdings nicht.

Zur Gründung einer GbR benötigen Sie weder Startkapital noch einen Eintrag ins Handelsregister.

Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern der GbR zu, insofern nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt. Die Haftung ist für alle Gesellschafter unbeschränkt, so zählt auch persönliches Privatvermögen dazu.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wie die GbR gehört auch die offene Handelsgesellschaft zu den Personengesellschaften. Ein Gesellschaftsvertrag wird in der Regel aufgesetzt, ist aber kein Muss.

Um eine OHG zu gründen, schließen sich zwei oder mehrere Personen zusammen, die Handel betreiben möchten. Mit der Einigung der Gesellschafter gilt die OHG als gegründet. Ein Startkapital wird dafür nicht verlangt.

Da die Gesellschafter Handel betreiben möchten, muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden. Rechtlich besteht sie allerdings schon ab Arbeitsbeginn.

In der Regel beteiligen sich alle Gesellschafter an der Geschäftsführung. Änderungen können aber im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Die Haftung bezieht sich auf alle Gesellschafter und umfasst das gesamte betriebliche wie auch private Vermögen. Somit wird die OHG besonders für Banken und andere Kreditgeber interessant.

Kommanditgesellschaft (KG)

Von der Kommanditgesellschaft wird gerne Gebrauch gemacht, wenn ein führender Gesellschafter zur Gründung seines Unternehmens Partner braucht, die ihr Kapital zur Verfügung stellen.

Um eine KG zu gründen, bedarf es mindestens zwei Personen. Dabei muss eine Person als sogenannter Komplementär fungieren, alle weiteren Personen werden als Kommanditisten betitelt.

Ein Mindestkapital für die Gründung wird nicht vorgeschrieben, die Eintragung in das Handelsregister allerdings schon.

Die Geschäftsführung fällt dem Komplementär zu, er ist die Vertretung des Unternehmens nach innen und außen. Als Kommanditist kann man lediglich von Kontrollrechten Gebrauch machen.

Ein besonderes Merkmal der KG ist die Haftungsverteilung. Als Komplementär haften Sie mit Ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen. Als Kommanditist jedoch entfällt die persönliche Haftung.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Gründung einer Aktiengesellschaft betrifft meist nur bereits etablierte Unternehmen, da sie zu den Kapitalgesellschaften zählt und als eigenständige juristische Person angesehen wird.

Zur Gründung einer AG bedarf es einer Person, die hundert Prozent der Firmenanteile hält. Des Weiteren müssen diverse formale Anforderungen eingehalten werden, die auch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag beinhalten.

Um eine AG zu gründen, müssen Sie ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 € vorweisen. Anschließend wird die Aktiengesellschaft ins Handelsregister eingetragen.

Im Bereich der Geschäftsführung treten verschiedene Personengruppen als Akteure auf. Im Zentrum steht dabei der Vorstand, der tägliche Geschäfte führt und das Unternehmen vertritt. Des Weiteren gibt es noch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Da die AG eine juristische Person ist, haftet sie mit ihrem gesamten Unternehmensvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Ähnlich zur AG, ist die GmbH ebenfalls eine Kapitalgesellschaft sowie juristische Person. Lediglich die Gründung verläuft um einiges einfacher.

Die Gründung einer GmbH geschieht durch eine Person. Jedoch kann eine beliebige Anzahl anderer Personen als Gesellschafter auftreten. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag ist für eine GmbH verpflichtend.

Außerdem muss ein Startkapital von 25.000 € vorliegen. Davon muss mindestens die Hälfte bereits eingezahlt worden sein, um den Eintrag ins Handelsregister zu ermöglichen.

Der Geschäftsführung obliegt die tägliche Unternehmensführung. Werden mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, wird ein Aufsichtsrat gegründet. Die GmbH als juristische Person haftet mit ihrem gesamten Unternehmensvermögen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmensgesellschaft funktioniert als eine Art Miniaturausgabe der GmbH. Der einzige Unterschied findet sich beim Stammkapital. Dieses beträgt lediglich einen Euro. Jedoch muss der erwirtschaftete Gewinn der ersten Jahre genutzt werden, um das Stammkapital Schritt für Schritt auf 25.000 € zu vergrößern.

Viele Gründer fragen sich: Was ist die UG für eine Rechtsform? Die UG zählt zu den Kapitalgesellschaften und stellt eine juristische Person dar. Durch eine geringe Haftungssumme ist die Unternehmergesellschaft bei der Vergabe von Krediten nicht sehr beliebt.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bedient sich der Rechtsform der Kommanditgesellschaft und der GmbH. Interessant hierbei ist vor allem die Haftung.

In einer KG haftet der Komplementär mit seinem betrieblichen und privaten Vermögen. Ist der Komplementär aber eine GmbH beschränkt sich die Haftung auf die Vermögenswerte des Unternehmens. So wird die vollständige Haftung als Komplementär umgangen.

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Die eingetragene Genossenschaft kommt recht selten vor und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Außerdem ist sie eine juristische Person.

Bei der Gründung müssen mindestens drei Gesellschafter beteiligt sein. Ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Zudem wird die EG nicht ins Handelsregister, sondern ins Genossenschaftsregister eingetragen.

Die Haftung beschränkt sich im Normalfall auf das Unternehmensvermögen. Des Weiteren bedarf es zur Gründung einer schriftlichen Satzung, die als Statut betitelt wird.

Welche Rechtsform ist die Richtige für mich?

Einzelunternehmer, GmbH oder GbR? Falls Ihnen gerade der Kopf raucht und Sie unsicher sind, welche Rechtsform die richtige Wahl ist, kann es hilfreich sein, eine Checkliste abzuarbeiten. So vergessen Sie keinen wichtigen Aspekt und können Schritt für Schritt Ihre Gedanken zur individuellen Rechtsform für Ihr Unternehmen visualisieren.

  1.  Wie viele Personen sollen mitwirken?

Betrachten Sie zuerst, ob Sie das Unternehmen allein gründen oder mehrere Gesellschafter berücksichtigt werden müssen. Außerdem gilt es zu klären wer die Verantwortung trägt und das Unternehmen leitet.

2.  Wer übernimmt die Haftung?

Werden Sie sich darüber einig, wie die Haftung ausgestaltet werden soll. Dabei kann sie eingeschränkt oder uneingeschränkt sein.

3.  Wie viel Startkapital wird benötigt?

Kalkulieren Sie wie viel Startkapital zur Gründung Ihres Unternehmens notwendig ist und wieviel Eigenkapital Ihnen zur Verfügung steht.

4. Wo muss man das Unternehmen anmelden?

Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen in einem Register eingetragen werden muss.

5. Welche Steuern müssen gezahlt werden?

Beachten Sie, welche möglichen Steuern auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen können. Dabei kann ein Steuerberater als wichtige Entscheidungshilfe dienen und beratend zur Seite stehen.

6. Wie wird das Unternehmen finanziert?

Bestimmen Sie, ob zur Unternehmensgründung das eigene Kapital ausreicht oder eventuell Kredite beantragt werden müssen.

Gut zu wissen: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Wahl der Rechtsform, da diese als Basis für weitere Formalitäten wie zum Beispiel Steuer- und Buchführungspflichten gilt.

Kennen Sie schon das SumUp Geschäftskonto? Egal, für welche Rechtsform Sie sich bei Ihrer Gründung entscheiden – mit dem SumUp Geschäftskonto behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Unternehmensfinanzen.

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Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

+   Die Unternehmensgründung erfolgt formlos und kostengünstig ohne festgelegtes Startkapital.

-  Es wird mit Privatvermögen gehaftet.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

+   Die Gründung verläuft ohne bürokratische Formalitäten und Mindestkapital.

-   Es wird mit Privatvermögen gehaftet.

Aktiengesellschaft

+   Die Haftung beschränkt sich auf das Unternehmensvermögen.

+   Gesellschaftsanteile können einfach übertragen werden.

-   Das Startkapital ist mit 50000€ sehr hoch. Außerdem sind viele Formalitäten zu berücksichtigen. 

Unternehmergesellschaft (UG) 

+   Zur Gründung wird lediglich 1€ Startkapital benötigt.

+   Es muss keine persönliche Haftung übernommen werden.

-   Es sind viele Formalitäten zu berücksichtigen.

-   Eigenkapitalrücklagen müssen angespart werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 

+   Als Gesellschafter haften Sie nicht mit ihrem Privatvermögen.

-   Es muss entstanden Kapital von 25.000€ vorliegen, davon wird bereits die Hälfte bei der Gründung fällig.

Bevor Sie die passende Rechtsform finden Businessplan ausreifen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein Abenteuer, bei dem viele Entscheidungen getroffen werden müssen. Eine Frage, die sich viele Gründer zuerst stellen: Welche Rechtsform ist die beste? 

Die perfekte Rechtsform gibt es nicht, da jede Variante ihre Vor – und Nachteile mit sich bringt. Am besten nähern Sie sich der Überlegung, indem Sie zunächst Ihr Konzept ausreifen und einen Businessplan schreiben. Möchten Sie zum Beispiel die Verantwortung für Ihr geplantes Unternehmen alleine tragen oder sollen Geschäftspartner involviert werden? 

Sind Sie sich unsicher, wie Sie Ihren Businessplan beginnen sollen und welche Schritte danach folgen? 

Der Business Guide von SumUp hält jede Menge Tipps bereit.

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SumUp Team