Gut zu wissen: Was ist der Mindestlohn?

Sie möchten erste Mitarbeiter einstellen, um zum Beispiel für die Sommersaison in ihrem Gastrobetrieb gerüstet zu sein? Dann könnte Sie die Thematik rund um das Mindestlohngesetz interessieren. Zunächst ist jedoch folgende Frage zu klären: Was ist der Mindestlohn?

Definition: Mindestlohn

Der Mindestlohn beschreibt in der Wirtschaft ein Gesetz oder auch einen Tarifvertrag zur Bestimmung des Arbeitsentgelts. Dieses wird als Mindestpreis angesehen und darf somit nicht unterschritten werden. Auch wenn Vereinbarungen über Gehälter getroffen werden, die die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne unterschreiten, kann man als Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Mindestlohn einfordern.

Mit Beginn des Jahres 2015 wurde in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde festgelegt. Die Höhe des Mindestlohns wird von der Bundesregierung kontinuierlich angepasst. Aus diesem Grund wurde die Mindestlohnkommission ins Leben gerufen. 

Die Kommission diskutiert, in welcher Höhe der Mindestlohn angesiedelt werden soll. Dieser Vorschlag wird dann an die Bundesregierung weitergeleitet, die im Zuge dessen einen aktualisierten Mindestlohn bestimmt. Der neue Mindestlohn erhält seine Wirksamkeit jedoch erst im Folgejahr.

Was versteht man unter dem Mindestlohngesetz?

Im Rahmen des Maßnahmebündels und des Tarifautonomiestärkungsgesetzes von 2014 erhielt auch das Mindestlohngesetz rechtliche Wirksamkeit. Das Gesetz besteht aus mehreren Artikeln und beinhaltet das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG. Darüber hinaus werden Regeln zur Erleichterung der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarifverträgen beschrieben. 

Durch das sogenannte Tarifpaket wurde die Autonomie aller Parteien des Tarifvertrags gestärkt, sodass angemessene Arbeitsbedingungen für Angestellte sichergestellt werden. Der allgemeine und gesetzlich verpflichtende Mindestlohn wurde in Deutschland mit Beginn des Jahres 2015 eingeführt. Die darin festgelegte Lohngrenze darf nicht unterschritten werden. 

Grundsätzlich bestimmt das Mindestlohngesetz zu welchem Zeitpunkt und für welche Person ein Mindestlohn gezahlt werden muss. Außerdem wird die Höhe des Lohns sowie die Einhaltung und Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften vorgegeben.

Weiterhin wird der Mindestlohn nach Entscheidung einer ungebundenen Kommission von Tarifpartnern alle zwei Jahre angepasst. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammen. Hinzukommend erfolgt eine unabhängige Beratung von Wissenschaftlern.

Durch die Sachnähe der Sozialpartner stärkt das Mindestlohngesetz ebenfalls die Tarifautonomie. Die Entscheidung der Kommission richtet sich nach dem Mindestschutz von Arbeitnehmern und nach fairen Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig soll der Gefährdung von Beschäftigung entgegengewirkt werden. Des Weiteren werden auch die Tariflohnentwicklungen berücksichtigt.

Nachdem ein Vorschlag ausgearbeitet wurde, wird dieser der Bundesregierung übergeben. Diese ist für die Umsetzung des Vorschlags verantwortlich, darf ihn aber nicht verändern. Mithilfe von entsprechenden Regierungsverordnungen erhalten die beantragte Mindestlohnhöhe dann ihre Rechtsverbindlichkeit.

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der erste je festgelegte Mindestlohn betrug 8,50 Euro pro Stunde und wurde am 01.01.2015 eingeführt. Seitdem wird der Mindestlohn kontinuierlich angepasst.

Die nächste Erhöhung auf 8,84 Euro pro Stunde erfolgte am 01.01.2017. Die dazugehörige Verordnung wurde am 15.11.2016 erlassen.

Am 01.01.2019 wurde der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Die passende Mindestlohnanpassungsverordnung erfolgte am 13.11.2018.

In Folge der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09.11.2020 wurden mehrere Anpassungsstufen festgelegt. Ab dem 01.01.2021 betrug der Mindestlohn 9,50 Euro pro Stunde, ab dem 01.07.2021 bereits 9,60 Euro pro Stunde.

Am 01.01.2022 wurde der Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde erhöht. Es wurde weiterhin geplant den Mindestlohn ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro pro Stunde anzuheben.

Gesetzlicher Mindestlohn 2022: Was ändert sich?

Im Laufe des Jahres 2022 soll der gesetzlich festgelegte Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Der Gesetzentwurf ist bereits beschlossen und muss nun noch rechtskräftig werden.

Die Bundesregierung möchte, dass die Arbeitnehmer in Deutschland gerecht bezahlt werden. Deshalb soll der Mindestlohn ab dem 01. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden.

Schrittweise Erhöhung ab Juli

Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird der Mindestlohn ab Juli Schritt für Schritt auf 10,45 Euro pro Stunde erhöht. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung bewilligt. Darüber hinaus wurde am 23. Februar 2022 ein Kabinettsbeschluss erlassen, der eine einmalige Verbesserung des Mindestlohns vorsieht. Infolgedessen steigt der Mindestlohn ab dem ersten Oktober 2022 bundesweit auf zwölf Euro brutto.

Die Bundesregierung bezeichnet dieses Vorhaben als zentrales Anliegen. Die Erhöhung betrifft rund sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Insbesondere Frauen und Menschen, die im Osten von Deutschland arbeiten, profitieren von der Lohnerhöhung, da sie oft im Niedriglohnsektor tätig sind.

Gut zu wissen: Wenn Sie noch Fragen zum Thema Mindestlohn haben, Beschwerden oder Verstöße melden wollen, können Sie sich von Montag bis Donnerstag an die Mindestlohn-Hotline unter der 030 60 28 00 28 wenden. 

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Betrifft der Mindestlohn 2022 auch einen Minijob?

Das Gesetz legt fest, dass der Mindestlohn nicht von den erbrachten Arbeitsstunden oder dem Umfang der Beschäftigung abhängt. Somit können auch Personen, die einen Minijob ausüben auf den Mindestlohn bestehen.

Zur Ermöglichung einer Zehn-Stunden-Woche wird mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro auch die Minijob-Grenze angehoben. Sie wird in Zukunft bei 520 Euro liegen. Damit die Grenze auch künftig mit dem aktuellen Mindestlohn übereinstimmt, wird sie dementsprechend angepasst. Momentan ist die Minijob-Grenze bei 450 Euro im Monat verortet.

Die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber übernommen. Laut Gesetz ist er verpflichtet die Arbeitszeiten seiner als Minijobber angestellten Mitarbeiter aufzuzeichnen. Diese Daten werden dann für zwei Jahre aufbewahrt, um im Falle einer Prüfung dem Zoll vorgelegt zu werden.

Mindestlohn ab 2022 schrittweise höher

Zurzeit liegt der aktuelle Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 01. Juli 2022 soll der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro angehoben werden. Das große Ziel der Bundesregierung ist es den Mindestlohn ab dem 01. Oktober 2022 auf zwölf Euro Bruttostundenlohn anzuheben.

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