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Kiosk eröffnen: So starten Sie im Einzelhandel durch

Der Kiosk um die Ecke ist für viele Menschen nicht nur die erste Anlaufstelle für Zeitungen, Snacks und Tabak, sondern auch die beste Adresse, um zu erfahren, was im Viertel so los ist. Für alle, die im Kiosk arbeiten, gehören Plauderei und Seelsorge genauso zum Job wie Verkauf und Abrechnung.

Wenn Ihnen das liegt und Sie schon lange nach einem Weg in die Selbstständigkeit suchen, sollten Sie darüber nachdenken, einen eigenen Kiosk zu eröffnen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche bürokratischen Schritte auf Sie zukommen, hat SumUp für Sie zusammengestellt.

Voraussetzungen, um einen Kiosk zu eröffnen

Die wichtigste und beste Nachricht zuerst: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die eine bestimmte Ausbildung oder fachliche Qualifikation vorschreiben, um einen Kiosk zu eröffnen. Rein theoretisch können Sie also direkt loslegen. Dennoch ist es von Vorteil, wenn Sie auf praktische Erfahrung im Einzelhandel zurückgreifen können oder zumindest betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Damit können sie Arbeitsaufwand, Kosten und Gewinnspannen realistischer einschätzen und entsprechend planen.

Die IHK und die Agentur für Arbeit bieten regelmäßig Seminare für angehende Selbstständige an, in denen Sie sich auf die Existenzgründung vorbereiten können. Neben den Grundlagen der Betriebsführung werden Themen wie Buchhaltung, Steuern, Businessplan, Genehmigungsverfahren etc. abgedeckt. Außerdem bekommen Sie dort hilfreiche Hinweise, ob und welche Förderprogramme und Gründerzuschüsse für Sie infrage kommen.

Geschäftsidee für Ihren Kiosk entwickeln

Eine der wichtigsten Aufgaben für den Anfang ist die Entwicklung des Geschäftskonzeptes. Zugegeben, bei einem Kiosk gibt es einen verhältnismäßig geringen Spielraum für ausgefallene Ideen. Die Räumlichkeiten sind meist klein, das Sortiment beschränkt sich auf Produkte des täglichen Bedarfs. Trotzdem sollten Sie versuchen, sich mit Ihrem Angebot von anderen Läden in der Umgebung zu unterscheiden. Das können Sie zum Beispiel durch zusätzliche Dienstleistungen wie Lotto, Paketannahme oder Kopierservice erreichen oder aber, indem Sie eine gemütliche Sitzecke einrichten, wo Sie Snacks und Getränke servieren. 

Bei der Ausarbeitung Ihres Geschäftskonzepts helfen die folgenden Fragen:

  • Was wollen Sie verkaufen?

  • Welche Kundschaft wollen Sie ansprechen?

  • Wo wollen Sie Ihren Kiosk eröffnen?

Diese drei Aspekte hängen untrennbar zusammen. Wenn Ihr Kiosk zum Nachbarschaftstreff in einer ruhigen Wohngegend werden soll, erfordert das eine andere Ausrichtung, als wenn Sie in Bahnhofsnähe auf Laufkundschaft setzen. Sortiment, Kundschaft und Standort müssen unbedingt zusammenpassen, damit Ihr Kiosk langfristig Erfolg hat. Und auch auf die Finanzplanung haben diese Faktoren großen Einfluss, denn Mieten, Umsatzerwartung und Kaufkraft der Menschen können sich an verschiedenen Standorten bzw. bei verschiedenen Zielgruppen stark unterscheiden.

Kiosk eröffnen: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Sobald Ihr Konzept steht, geht es an die Finanzen. Wenn Sie Ihren Kiosk eröffnen, wird der Verdienst in den ersten Monaten vermutlich noch nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Deshalb brauchen Sie nicht nur Startkapital für Gründung und Einrichtung, sondern auch ein Polster, mit dem Sie etwa mindestens ein halbes Jahr überbrücken können. Wie hoch die benötigte Summe ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Raummiete, Renovierungsbedarf und Warenangebot ab. Für einen kleinen Kiosk wird zur Orientierung oft ein Betrag von 25.000 bis 30.000 Euro genannt.

Wollen Sie Fördergelder beantragen oder Investoren für Ihre Idee gewinnen, reichen grobe Schätzungen natürlich nicht aus. In diesem Fall müssen Sie Geschäftsidee, Kapitalbedarf und Gewinnerwartung detailliert in einem professionellen Businessplan ausarbeiten. Aber auch für Ihre eigene Absicherung sollten Sie, bevor Sie den Kiosk eröffnen, alle Kosten ganz konkret kalkulieren und dabei sowohl einmalige als auch wiederkehrende Zahlungen berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Mietpreis und Mietkaution für die Geschäftsräume

  • Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr)

  • Kioskeinrichtung (Warenregale, Verkaufstresen, ggf. Tische und Stühle)

  • Elektrogeräte (Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Kaffeemaschine, Herd)

  • Gewerbeanmeldung und Genehmigungen

  • Beiträge für Versicherungen und Berufsgenossenschaft

  • Buchhaltung, Kassensystem, Kontoführung, Steuerberatung

  • Wareneinkauf

  • Ggf. Personalkosten

  • Ggf. Kosten für Telefon und Internet

Für einige Ausgaben gibt es durchaus günstige Alternativen; zum Beispiel können Sie Möbel gebraucht kaufen oder Kühlschränke von Getränkeanbietern leihen. Beim Sortiment sollten Sie aber keinesfalls sparen. Es ist wichtig, dass die Regale von Anfang an gut gefüllt sind, damit die Kunden alles finden, was Sie brauchen und nicht zum nächsten Kiosk weiterziehen. Setzen Sie dabei hauptsächlich auf bekannte Marken und „typische Kioskprodukte“ wie Zeitungen, Tabakwaren, Getränke und Süßigkeiten, wenn Sie Ihren Kiosk eröffnen. Etwa ein Viertel des Sortiments können Sie mit kleineren Mengen variabel gestalten, um herauszufinden, was bei der Kundschaft ankommt und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben können.

Welche Anmeldungen sind nötig, um einen Kiosk zu eröffnen?

Nun trennen Sie nur noch wenige bürokratische Schritte von der Eröffnung. Üblicherweise wird ein Kiosk als Einzelunternehmen gegründet, weil er in den meisten Fällen inhabergeführt ist und bei Erfolg zum Familienbetrieb ausgebaut wird. Der Vorteil davon ist, dass Sie weder ein bestimmtes Stammkapital brauch noch die Eintragung ins Handelsregister vorweisen müssen. Außerdem ist Ihre Buchführung vereinfacht, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. 

Für die Gründung Ihres Einzelunternehmens sind lediglich die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Zuerst melden Sie sich beim Gewerbeamt an, wo Sie Ihren Gewerbeschein erhalten. Dieser Schein ist die offizielle Bestätigung, dass Sie selbstständig ein Gewerbe ausüben dürfen und deshalb der wichtigste Schritt zur Gründung.

  2. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, welches Ihnen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zuschickt. Nachdem Sie dieses Formular ausgefüllt und zurückgeschickt haben, erhalten Sie Ihre Steuernummer. Außerdem müssen Sie Ihr Kassensystem beim Finanzamt registrieren.

  3. Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wird ebenfalls vom Gewerbeamt informiert und wird Ihnen Informationen zum Beitritt zuschicken. Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle Einzelhändler Pflicht.

  4. Außerdem müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um die gesetzliche Unfallversicherung für sich zu nutzen.

Wichtig! Bedenken Sie, dass Sie zusätzliche Genehmigungen brauchen, wenn Sie Lebensmittel zubereiten oder Verzehr von Speisen und Getränken in Ihren Geschäftsräumen erlauben wollen. Für diese Fälle sind eine Gaststättenkonzession (vom Gewerbeamt) sowie Schulung und Zeugnis zur Lebensmittelhygiene (vom Gesundheitsamt) notwendig.

Stellen Sie sicher, dass die Zahlen stimmen

Nicht alle, die einen Kiosk eröffnen wollen, sind geborene Zahlenjongleure. Das ist nicht schlimm, mit Lernwillen und etwas Geduld werden Abrechnung, Buchhaltung und Steuererklärung schnell zur Routine. Wichtig ist aber, dass Sie sich von Anfang an darum kümmern. Nur wenn Sie Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten, können Sie beurteilen, ob sich das Geschäft rentiert und gegebenenfalls Preise anpassen oder das Sortiment umstellen, um Ihren Kiosk attraktiver für die Kundschaft zu machen.

Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an ein Geschäftskonto für Ihren Kiosk einrichten, auch wenn das für Einzelunternehmen keine zwingende Vorschrift ist. Damit müssen Sie nicht mühsam private von geschäftlichen Transaktionen trennen und sehen auf einen Blick, wie es um Ihren Kiosk steht.


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